Abhangigkeit der alteren Menschen

  • Alerts erhalten:
  • Per E-Mail
    Ihre Daten werden in eine automatisierte Datei gespeichert und dienen ausschliesslich zur Verwaltung Ihres Abonnements. Diese Datei ist ein exclusives Eigentum von vLex Networks S.L. und wird in keinem Fall an Dritten übertragen. Die Zusendug Ihres Antrags bedeutet eine Zustimmung zu der Datenschutz-Politik von vLex.
  • per RSS
5 Dokumente Für Abhangigkeit der alteren Menschen
  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber,  Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj. Sabine W***** diese vertreten durch Dr.Michael Barnay, Rechtsanwalt in Bregenz, wider die beklagte Partei Ahmet Ü*****, vertreten durch Dr.Hansjörg Klocker, Rechtsanwalt in Bregenz, wegen S 95.000,-- s.A. , infolge Rekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Rekursgerichtes vom 6. Mai 1992, GZ 3 R 102/92-26, womit der das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 30.Dezember 1991, GZ 8 Cg 95/91-18, aufgehoben wurde, folgenden Beschluß gefaßt:

    ..., der Beklagte habe das Abhängigkeitsverhältnis zur Gestattung der außerehelichen Beiwohnung miß... Alter von 14 Jahren mit dem um 26 Jahre älteren Beklagten, den sie teilweise auch als Papa bezeich... individuellen Willensentschluß eines Menschen bestimmt werden könne. Da mit Ausnahme der Notzuc...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef F*****, vertreten durch Dr. Clement Achammer, Rechtsanwalt in Feldkirch, wider die beklagte Partei Dr. Erik S*****, vertreten durch Dr. Rolf Philipp, Rechtsanwalt in Feldkirch, wegen S 343.252 s.A. infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Berufungsgerichtes vom 26. September 1990, GZ 3 R 217/90-40, womit infolge der Berufungen beider Parteien das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 27. April 1990, GZ 10 Cg 255/89-33, teils bestätigt,...

    ... auch zur unterstützenden Behandlung von älteren, rekonvaleszenten und säugenden Tieren verwendet.... Eingriff in den Organismus dar: In Abhängigkeit von der Injektionsart und dem Injektionsort kommen... auf einen ärztlichen Eingriff am Menschen ab und könne nicht ohne weiters auf einen tierär...

  • Verletzung der Erwerbsausübungsfreiheit und des Sachlichkeitsgebotes durch das Erfordernis der Bedachtnahme auf eine bestimmte Mindestgröße sowohl der schon vorhandenen Schischule(n) als auch der angestrebten neuen Schischule für die Erteilung einer Schischulbewilligung; keine Rechtfertigung dieses Konkurrenzschutzes durch öffentliche Interessen; lediglich Schutz vor unrentablen Investitionen

    ... Kenntnissen, in der Eignung zur Menschenführung sowie in schiläuferischem und schimethodischem Be..., dass eine Trennung zwischen jungen und älteren Schülern für den Fortschritt im Schiunterricht v... anzustellen ist, um aus der Abhängigkeit von den beschäftigten Schilehrern in den bestehen...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, wider die verpflichtete Partei „Ö*****"-***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Kurt Berger ua Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung, infolge Revisionsrekurses der betreibenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 24. Oktober 2007, GZ 46 R 695/07g, 700/07t-36, womit infolge der Rekurse der verpflichteten Partei die Beschlüsse ...

    ...3. Der Eindruck der Abhängigkeit vom Warenbezug kann durch eine Gewinnspielankündi... behaupteten Umstand, dass für ältere Menschen ?die Bedienung der Teletextfunktion eine ähnlich ...) zumindest für einen Teil der älteren Personen (wie dies zutreffend auch für die Inform...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr.Hule als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Huber, Dr.Klinger und Mag.Engelmaier als Richter in der Pflegschaftssache der am 18.Juni 1978 geborenen Isabella A, 4360 Grein, Breitenangerstraße 23, infolge Revisionsrekurses des ehelichen Vaters Franz A, Hilfsarbeiter, 4360 Grein, Breitenangerstraße 23, vertreten durch Dr.Hermann Schediwy, öffentlicher Notar in Grein, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Linz als Rekursgerichtes vom 30.Jänner 1985, GZ.13 R 878/84-13, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Grein vom 16. November 1984, GZ. P 26/84-9, abgeändert wurde, folgenden Beschluß gefaßt:

    ... eines unruhigen und verschlossenen Menschen, der sich gegenüber seinen Eltern nicht durchsetz...Auffällig sind auch seine starke Abhängigkeit von seiner Mutter und seine Antriebsschwäche. Abg... das Recht zusteht, mit ihrer älteren Tochter zusammenzukommen. Wenn sich die Eltern und...



Loading

ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen