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. Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs samt Erklärung der Republik Österreich
...(1) Die Amtssprachen des Gerichtshofs sind Arabisch, Chinesisch, Englis... beigefügten Unterlagen in deutscher Sprache abgefaßt  . oder von einer Übe...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Stix als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Vogel, Dr. Kropfitsch und Dr. Zehetner als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj. Maria-Christine S***, geboren am 1. März 1983, Andersengasse 15/49/12, 1120 Wien, vertreten durch Dr. Werner Neuhauser, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Martinez Alberto N***, Verkäufer, Johannesgasse 14/I/5/52, 1010 Wien, vertreten durch Dr. Walter Panzer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung der Vaterschaft und Leistung von Unterhalt, infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgerichtes vom 5. Juli 1985, GZ 47 ...
...8 B-VG bedeutet, daß die deutsche Sprache - abgesehen von bestehenden Rechten von Mi... anderen Sprache als zusätzlicher Amtssprache) deutsch ist. Ob und unter welchen Voraussetzungen...
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. Verordnung: Schiedsgerichtsordnung der Wiener Börse
...XIV EGZPO). Amtssprache. § 46a. Die Amtssprache des Schiedsgerichtes isst deutsch. Die Parteien haben sich dieser Sprache bei allen ...
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... Seiten des Verfahrensbeholfenen wird kein Deutsch gesprochen, sondern nur Englisch. Zur Vorbereitung...Nachdem Amtssprache jedoch Deutsch ist und nicht vorausgesetzt werden ...
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. Verordnung: Schiedsgerichtsordnung der new europe exchange (NEWEX)
...Amtssprache. § 41. Die Amtssprache des Schiedsgerichtes istt deutsch. Die Parteien haben sich dieser Sprache bei allen ...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Raiffeisenbank G***** reg. Genossenschaft mbH, ***** vertreten durch Großmann und Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Klagenfurt, wider die verpflichtete Partei Thomas M*****, wegen 38.624,16 EUR sA, infolge Revisionsrekurses des Erstehers Hubert Mirko M*****, vertreten durch Grilc & Partner, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen den Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt als Rekursgericht vom 17. Jänner 2008, GZ 2 R 5/08z-29, womit der Rekurs des Erstehers ...
... der Erstrichter von Amts wegen ins Deutsche übersetzen ließ. Der Ersteher bestätigte danach...Die Amtssprache vor dem Bezirksgericht Villach sei ausschließlich...
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. Europäisches Patentübereinkommen samt Ausführungsordnung, Anerkennungsprotokoll, Protokoll über Vorrechte und Immunitäten, Zentralisierungsprotokoll und Protokoll über die Auslegung des Artikels 69 des Übereinkommens und Vorbehalten Österreichs
...sie in deutscher, englischer und französischer Sprache beim Ã...(1) Die Amtssprachen des Europäischen Patentamts sind Deutsch, Eng-....
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Unmittelbare Anwendbarkeit des Art7 Z3 erster Satz Staatsvertrag von Wien (StV Wien); in den darin bezeichneten Gebieten kann sich jedermann, der in der Sprache der Minderheit bedienten; aus Zweckmäßigkeitsgründen ergangene Ausührungsbestimmungen (in Gesetzes- oder Verordnungsform) nehmen der Staatsvertragsbestimmung nicht den Charakter der unmittelbaren Anwendbarkeit in jenen Bereichen, die nicht von Ausführungsbestimmungen umfaßt sind; insoweit das VolksgruppenG die sich aus dem StV Wien für die Minderheiten ergebenden Rechte wiederholt, ist es als AusführungsG zum StV Wien zu werten und steht mit diesem nicht in Widerspruch; Widerspruch der in §13 VolksgruppenG vorgesehenen Regelungen, die die Verwendung der koratischen Minderheitensprache in Gebieten mit kroatischer oder gemischter ...
... oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen.". Art7 Z3 des Staatsve...
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. Verordnung: Änderung des I. Hauptstückes der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz.
...„(1) Die Gerichtssprache ist deutsch. Besondere Bestimmungen über die Zulassung eineer anderen Sprache als zusätzlicher Amtssprache bleiben unberührt.". 30. Der fünfte Absatz d...
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. Multilaterale Sondervereinbarung RID 4/2002 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Durchführung und gegenseitige Anerkennung von Prüfungen an Tanks von Kesselwagen nach den Absätzen 6.8.2.4.1, 6.8.2.4.2 und 6.8.2.4.3
... Prüfniveaus organisiert Deutschland mindestens einmal jährlich einen Erfahrungsaust...gezeichnet haben, in einer Amtssprache der COTIF mitzuteilen und bei den Prüfungen von...