arbeiter samariter bund

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11 Dokumente Für arbeiter samariter bund
  • Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; KrankenanstaltenG §49 Abs1; zwangsweise Einlieferung des bereits enthafteten Bf. in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien durch Organe der Bundespolizeidirektion - Akt verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Rechtmäßigkeit der Einweisung

    ... Wien I habe "daraufhin" den Arbeiter-Samariter-Bund im Hinblick auf das vorliegende Par...

  • . Bundesgesetz: Erlassung eines Bundesgesetzes über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter und Änderung des Bundesgesetzes über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes und des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes

    ...1. Arbeiter-Samariter-Bund,. 2. Johanniter-Unfall-Hilfe in Ã...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helmuth K*****,Versicherungskaufmann, ***** vertreten durch Dr. Thomas Lins, Rechtsanwalt in Bludenz, gegen die beklagte Partei V***** GesmbH, ***** vertreten durch Dr. Rolf Philipp und Dr. Frank Philipp, Rechtsanwälte in Feldkirch, wegen 5.116,79 EUR, über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Berufungsgerichtes vom 14. Mai 2002, GZ 3 R 129/02x-20, mit dem das Urteil des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 21. Februar 2002, GZ 3 C 1394/01h-13, aufgehoben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und ...

    ... als Rettungswagenfahrer beim Arbeiter-Samariter-Bund tätig. Nachdem er am 25. 9. 1999 g...

  • Art144 Abs1 B-VG; von Gendarmeriebeamten über Weisung des Amtsarztes erteilter Auftrag zur Schließung eines mit einem Blutdruckmeßgerät ausgestatteten Informationsstandes des Arbeiter-Samariter-Bundes - Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 29. Dezember 2006 verstorbenen Auguste Marie Luise Lieselotte E*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Dr. Rudolf B*****, vertreten durch Dr. Heinz-Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 16. Oktober 2007, GZ 42 R 464/07g-38, den Beschluss gefasst:

    ... (Johanniter Unfallhilfe Österreich, Arbeiter Samariter Bund Österreich, Caritas der Erzdiözes...

  • Verweigerung der Anerkennung des bf. Vereins als Rettungsorganisation; keine unsachliche Differenzierung zwischen dem "Roten Kreuz" und dem bf. Verein; Zulässigkeit der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit einer Rettungsorganisation auch ohne Anerkennung iSd Gesetzes; keine Einengung der statutengemäßen Tätigkeit des Vereins; keine Verletzung der Vereinsfreiheit; keine Willkür; keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter; Kompetenz des Landesgesetzgebers zur Regelung des Hilfs- und Rettungsdienstes

    ...August 1989 den Antrag des Vereines Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Landesorganisation Ob...

  • ZivildienstG; Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung - keinerlei Eingehen auf Beweisantrag

    ... der Zivildienstkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDK), Senat 7, vom 5. April 1984, Z ... begründete Mitgliedschaft beim Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs wurden bei der Gesamtw...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Peter Ammer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Johann Ellersdorfer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Martha K***** , vertreten durch Dr. Roland Neuhauser, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, Dr. Karl Renner-Promenade 14 - 16, 3101 St. Pölten, vertreten durch Dr. Vera Kremslehner und andere, Rechtsanwälte in Wien, wegen Kostenerstattung (EUR 969,23), infolge Revision der klagenden Partei gegen das...

    ... ließ sich die Klägerin durch den Arbeiter-Samariter-Bund bzw die Fa. GWS zur Behandlung tran...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Günther Schön (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Ing. Wilhelm Sturm (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Martha K*****, vertreten durch Dr. Roland Neuhauser, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, Dr. Karl Renner-Promenade 14 - 16, 3101 St. Pölten, vertreten durch Dr. Vera Kremslehner und andere, Rechtsanwälte in Wien, wegen Kostenerstattung (EUR 969,23), infolge Revision der klagenden Partei...

    ...***** ließ sich die Klägerin durch den Arbeiter-Samariter-Bund bzw die Fa. G***** zur Behandlung t...

  • Der Oberste Gerichtshof hat am 26.November 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Steininger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Reisenleitner, Dr.Kuch, Dr.Hager und Mag.Strieder als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.Munsel als Schriftführerin in der Strafsache gegen Dr.Rudolf H***** und einen anderen wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB sowie § 15 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerden und über die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten Dr.H***** gegen das Urteil des Landesgerichtes Linz als Schöffengericht vom 5.September 1991, GZ 26 Vr 2265/...

    ... Vorsitzende des Schöffengerichtes beim Arbeiter-Samariter-Bund den Transport des Beschwerdeführer...



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