Arbeitskampf

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9 Dokumente Für Arbeitskampf
  • ...rechtmäßiger Hinderungsgrund. c). Arbeitskampf (Streik, Aussperrung). d). 1. Fall: Unterlassung d...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Mag. Manuela Majeranowski, als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Gerhard W*****, vertreten durch Rath, Stingl, Dieter, Rechtsanwälte in Graz, wider die beklagte Partei Österreichische Bundesbahnen, 1010 Wien, Elisabethstraße 9, vertreten durch Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte KEG in Wien, wegen 183,40 EUR brutto s.A, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Beruf...

    ... Systems von Normen, die den Arbeitskampf regeln, aber auch aus dem Inhalt der wenigen Besti...

  • Verletzung im Gleichheitsrecht durch Verkennung der Rechtslage in einem entscheidenden Punkt bei der Bedarfsfeststellung für die Erweiterung der Zahnambulatorien der Vlbg Gebietskrankenkasse; keine nachvollziehbare Interessenabwägung; keine Auseinandersetzung mit der Frage des seit fast zehn Jahren bestehenden vertragslosen Zustandes; keine Bedenken gegen die Regelung betreffend die Erfüllung des Versorgungsauftrages im Sozialversicherungs- und Krankenanstaltenrecht; ausreichende Bestimmtheit und sachliche Unbedenklichkeit der Bedarfsregelung für die Bewilligung und Erweiterung von Ambulatorien

    ... Staat überall dort, wo er arbeitskampfbezogene Rechtsfragen ausdrücklich regelt, sicherstellt, d...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Nikolaus Andreas L*****, vertreten durch Dr.Werner Sporn, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Ö*****, vertreten durch Dr.Heinrich Keller, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren: 500.000 S), infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 30.November 1994, GZ 4 R 219/94-9, den Beschluß gefaßt:

    ... geführten Medienberichte über den Arbeitskampf in dem vom Kläger als Vorstandsvorsitzenden gefü...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schragel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Melber, Dr.Hofmann, Dr. Schlosser und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R*** Ö***, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wider die beklagte Partei B*** M*** mbH, Großpetersdorf, Ungarnstraße 23, vertreten durch Dr. Hans Bichler, Dr. Herwig Hauser und Dr. Wolfgang Spitzy, Rechtsanwälte in Wien, wegen 325.320 S sA, infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 21. Jänner 1988, GZ 1 R 241/87-14, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesge...

    ... scheint, soweit es sich um einen Arbeitskampf um die tarifliche Regelung von Arbeits- und Wirtsc...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Johannes Denk als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Günther H*****, vertreten durch Dr. Klaus Fürlinger und Dr. Christoph Arbeithuber, Rechtsanwälte in Linz, wider die beklagte Partei ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG, 1010 Wien, Elisabethstraße 9, vertreten durch Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte KEG in Wien, wegen 400 EUR brutto sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes...

    ... Vorbereitung und Durchführung des Arbeitskampfes beteiligt gewesen seien noch in deren Interesse de...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Univ. Doz. Dr. Bydlinski sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und ADir. Reg. Rat Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Josef A*****, vertreten durch Dr. Willibald Rath und andere Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Österreichische Bundesbahnen, 1010 Wien, Elisabethstraße 9, vertreten durch Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte KEG in Wien, wegen EUR 376,88 s. A., infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozi...

    ... zu sorgen, dass jede der Arbeitskampfparteien die nachteiligen Folgen ihres Verhaltens grundsät...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Klinger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Maier und Dr.Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Peter Wolf und Erich Huhndorf als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Peter P*****, Angestellter, ***** vertreten durch Dr.Georg Grießer und Dr.Roland Gerlach, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei ***** R***** S*****, Geschäftsführerin, ***** vertreten durch Dr.Franz J.Salzer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung (S 150.000,--), Widerruf (S 150.000,--), Veröffentlichung (S 30.000,--) und Zwischenantrages auf Feststellung (S 80.000,--), im Revisionsverfahren nur mehr wegen...

    ..., weil die Situation (heftiger Arbeitskampf zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsra...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. RegRat Winfried Kmenta und Mag. Dr. Martha Seböck als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Betriebsrat der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, vertreten durch Lansky und Prochaska, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Europäische Gemeinschaften, Kommission der Europäischen Gemeinschaften, 1010 Wien, Kärntnerring 5 - 7, vertreten durch Dr. Bernhard Hainz, Rechtsanwalt in Wien, wegen Erwirkung von Handlungen (Streitwert S 1.000.000,-), infolge Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandes...

    ... und Arbeitnehmer sowie über den Arbeitskampf (Strasser/Jabornegg aaO 1).  . Der II. Teil des A...



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