-
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2010 und 2011
... Bewerbungen § 7. Arbeitszeitregelung § 8. Unterrepräsentation § 9. Kommissio...
-
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
...Arbeitszeitregelung. § 7. Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen A...
-
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Bernhard P*****, vertreten durch Mayrhofer & Führer Rechtsanwälte KEG in Waidhofen, gegen die beklagte Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Hans-Peter Pflügl und Mag. Stefan Hutecek, Rechtsanwälte in Herzogenburg, wegen 7.402,20 EUR brutto sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssache...
... Arbeitszeiten ab, dass die Arbeitszeitregelung der Beklagten gesetzwidrig sei. Er hat allerdings ...
-
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
...Arbeitszeitregelung. § 7. Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen A...
-
... wegen Erlassung einer Arbeitszeitregelung mit mehrwöchigem Durchrechnungszeitraum. Rechtssa...
-
. Kundmachung: Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
...Arbeitszeitregelung. § 7. Die rechtliche Möglichkeit zur flexibl...
-
Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes
... Rates zur Durchsetzung der Arbeitszeitregelung für Seeleute an Bord von Schiffen, die Gemeinscha...
-
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
...Arbeitszeitregelung. § 7. Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen A...
-
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Steinbauer und Dr. Spenling sowie durch die fachkundigen Laienrichter Franz Ovesny und Dr. Bernhard Rupp als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manfred Sch*****, Berufspilot, ***** vertreten durch Dr.Peter Gatternig, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei R*****S***** GesmbH, ***** vertreten durch Dr. Peter Schmautzer, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 487.193 sA, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 29. Juni 1998, GZ 10 Ra 122/98d-15...
...Eine Arbeitszeitregelung sei dem Angestelltengesetz nicht zu entnehmen und ...
-
. Kundmachung: Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
...Arbeitszeitregelung. § 7. Die rechtliche Möglichkeit zur flexibl...