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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Melber, Dr. Kropfitsch, Dr. Zehetner und Dr. Schinko als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 11. Juli 1984 verstorbenen, zuletzt in Wien wohnhaft gewesenen Pensionistin Ludwika P*****, infolge Rekurses der erblasserischen Tochter Maria U*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Steinacker, emeritierter Rechtsanwalt, Agnesstraße 70, 3400 Klosterneuburg, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 10. Oktober 1990, GZ 43 R 577/90-23, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 25. Juli 1990, GZ 7 A 476/84-16, bestätigt und aus Anlaß des Rekurses der Ma...
...Die Erblasserin sei weder Österreicherin, weshalb die weite inländische Abhandlungsgericht..., der Erblasserin sei im Jahr 1979 das Asylrecht in Österreich zuerkannt worden (AS 17). Auf diese...
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. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr
...(3) Das Asylrecht des Gebietsstaates bleibt unberührt. Artikel 6....
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei *****VERLAG Gesellschaft mbH & Co KG, ***** vertreten durch Dr. Alfred Boran, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei ***** PARTEI *****, vertreten durch Dr. Andreas Löw, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung, Widerruf und Urteilsveröffentlichung (Gesamtstreitwert S 500.000,--) infolge Revisionen der klagenden und der beklagten Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 22.Juli 1991, GZ 5 R 69/91-14, womit infolge Berufung der klagenden Partei da...
..., gewalttätig ist das neue Asylrecht. Gewalttätig ist das Abreißen von Arena, Gasserg... und gewalttätig ist, daß es in Österreich Textilarbeiterinnen gibt, die gerade 5.000 bis 6.0...
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Keine Verletzung in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm durch Nichtgewährung von Asyl infolge Vorliegen einer rechtskräftigen Abweisung eines früheren Asylantrags; keine verfassungswidrige Abweichung der Rechtswirkungen rechtskräftiger Bescheide im Asylrecht von der Regelung der Rechtskraft im Verwaltungsverfahren aufgrund der Möglichkeit der Wiederaufnahme auch von Asylverfahren
..."§2. (1) Österreich gewährt Flüchtlingen Asyl. (2) Kein Asyl wird ei...
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. Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Anhang, Vorbehalten, Erklärungen und Mitteilung der Republik Österreich
...Anhang Gemeinsame Erklärung zum Asylrecht Die Mitgliedstaaten erklären, daß dieses Ã...
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Keine Bedenken gegen die Regelung der Zustellung durch Hinterlegung bei der Behörde ohne vorhergehenden Zustellversuch bei Unterlassung der Bekanntgabe der Änderung der Abgabestelle im Asylrecht; kein Verstoß gegen die Bedarfskompetenz des Art11 Abs2 B-VG; Abweisung der Wiedereinsetzungsanträge abgewiesener Asylwerber; Zumutbarkeit der Kontaktnahme mit den Asylbehörden
... Asylwerber während ihres Verfahrens Österreich verließen und keinerlei Kontakt mehr zur Behörde...
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. samt Beilage
...die sich auf das Asylrecht des Durchgangsstaates berufen, dürfen nicht mit...
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. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt samt Schlußprotokoll.
...2. Das Asylrecht des Gebietsstaates bleibt unberührt. Personen, ...
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Asylrecht kein civil right im Sinne der EMRK; kein Verstoß der Regelung der als Zurückweisung zu deutenden Abweisung von Asylanträgen in bestimmten Fällen gegen die Bedarfskompetenz in Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens; Erforderlichkeit abweichender Verfahrensregelungen aufgrund der Besonderheiten des Asylverfahrens; kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip; keine Verletzung des gesetzlichen Richters durch die als Zurückweisung zu deutende Abweisung von Asylanträgen wegen nicht erfolgter Bekanntgabe der Adreßänderung bzw wegen unentschuldigten Fernbleibens von einer Einvernahme
... in die Illegalität ging oder aber Österreich verlassen hat. Dieser Mißstand soll durch diese B...
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Der Oberste Gerichtshof hat am 29.Oktober 1986 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Faseth als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger, Dr. Horak, Dr. Lachner und Dr. Massauer als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Kastner als Schriftführer, in der Strafsache gegen Issam B*** und Jamal Mala K*** wegen des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs. 1 StGB und einer anderen strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen der beiden Angeklagten gegen das Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 29.Jänner 1986, GZ 20 t Vr 2677/85-104, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Erster Gener...
... verhandelnden Vertretern der österreichischen Sicherheitsbehörden Straffreiheit, Asylgewährung... Behörden, zumal das "negative Asylrecht" auch durch Art 144 B-VG geschützt sei. Nach all ...