Aufhebung wirtschaftlicher Reglementierungen
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Keine Verfassungswidrigkeit der im SparkassenG normierten Aufgriffs- und Vorkaufsrechte der Sektormitglieder bei Übertragung von (Mehrheits-)Anteilen an einer Sparkassen Aktiengesellschaft an nicht dem Sektorverbund angehörende Rechtsträger; keine Unsachlichkeit der Regelung im Hinblick auf die beabsichtigte Verhinderung des Zerfalls des für die Gesamtheit der Sparkassen wünschenswerten Verbundes; keine Unbestimmtheit des Begriffes "Sektorverbund"; sachliche Rechtfertigung auch der Übergangsregelung; keine Darlegung der Begründung für eine behauptete Inländerdiskriminierung; keineunverhältnismäßige Eigentumsbeschränkung; Allgemeininteresse an der Regelung gegeben; kein Eingriff in die Vereinsfreiheit
... Tiroler Landesregierung beantragt die Aufhebung der §§21 und 41 des Sparkassengesetzes, BGBl...¤mlich häufig zur Steigerung wirtschaftlicher Potenz und Effizienz sowie zur Förderung der At...(Auch andere Reglementierungen im Bereich des Bankwesens sind dem Gemeinschaftsre...