-
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Cornelia G*****, vertreten durch Dr. Haimo Sunder-Plassmann, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei W***** GesmbH, *****, vertreten durch Giger, Ruggenthaler & Simon, Rechtsanwälte KEG in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren 480.000,-- S), über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht vom 27. April 1999, GZ...
..., welche Länder keine Auslieferungsabkommen mit Österreich haben. So sind wir auf Brasilien g...
-
. samt Anhang
-
..., darunter Auslieferungsabkommen unterzeichnet. Diese sind im Verhältnis zwischen ...
-
Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption
..., auf der Grundlage von Auslieferungsabkommen und dem Grundsatz der Gegenseitigkeit. Mitteilunge...
-
. samt Anhang
... gültiges bilaterales Auslieferungsabkommen besitzen. In Fällen, wo für die Vereinigten ...
-
. Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften über die Vereinfachung und Modernisierung der Verfahren zur Übermittlung von Auslieferungsersuchen samt Erklärungen der Republik Österreich
... Mitgliedstaaten geltenden Auslieferungsabkommen bezeichnet jeder Vertragsstaat die zentrale BehÃ...
-
... in Ottawa unterzeichnete Auslieferungsabkommen zwischen der Republik Österreich und Kanada Ku...
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Cornelia G*****, vertreten durch Dr. Haimo Sunder-Plassmann, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei K***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Giger, Ruggenthaler & Simon Rechtsanwälte KEG in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren 480.000 S), über den außerordentlichen Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 24. Juni 1999, GZ...
..., die mit Österreich kein Auslieferungsabkommen haben, und dabei letztlich Brasilien ausgewählt. ...