-
Akkreditierung der TÜV Bayern Landesgesellschaft Österreich GmbH
-
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf.Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Schinko und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Technischer Überwachungs-Verein Österreich, Wien 1, Krugerstraße 16, vertreten durch Schönherr, Barfuß, Torggler & Partner, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei TÜV Bayern Austria/Landesgesellschaft Österreich GesellschaftmbH, Jenbach, Tiwagstraße 7, vertreten durch Greiter, Pegger, Kofler & Partner, Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert S 500.000), infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbru...
-
Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
...79083 Freiburg i. Br. Bayern. Regierung der Oberpfalz. Emmeramsplatz 8. 93047 R...
-
Keine Stattgabe der Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen die Vergabe von Regional- und Lokalradiolizenzen; überwiegendes Interesse an der Inbetriebnahme von Regional- bzw Lokalradio
... sendenden Privatradios in Salzburg und Bayern sowie des ab 1. April 1998 auf Sendung gehenden Li...
-
. Verordnung: Akkreditierung der Stelle TÜV Bayern Landesgesellschaft Österreich GmbH
  . Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/...
-
. Verordnung: Akkreditierung der Stelle TÜV Bayern Landesgesellschaft Österreich GmbH
-
... der Republik Österreich und im Freistaat Bayern. Artikel 2. Dokumente. (1) Mitglieder österreichi...
-
. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern über die Anwendung der Salinenkonvention samt Schlußprotokoll.
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek, Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Technischer Überwachungs-Verein Österreich, Wien 1., Krugerstraße 16, vertreten durch Schönherr, Barfuß, Torggler & Partner, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei TÜV Bayern Austria/Landesgesellschaft Österreich Gesellschaft mbH, Jenbach, Tiwagstraße 7, vertreten durch Greiter, Pegger, Kofler & Partner, Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren S 450.000) infolge Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluß des Oberlandesge...
-
. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze in der Sektion III des Grenzabschnittes Scheibelberg Bodensee"sowie in einem Teil des Grenzabschnittes "Dreieckmark?Dandlbachmündung" und des Grenzabschnittes "Saalach?Scheibelberg" samt Notenwechsel und Anlagen 1 bis 13
...Januar 1844 zwischen Österreich und Bayern über die Landesgrenze der gefürsteten Grafsc...