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... des Umstandes, daß das befristete Berufsverbot ohnedies nur mit sechs Monaten bemessen und darüb...
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... Tätigkeiten, so würde ein Berufsverbot nur hinsichtlich der Vertretung vor den Strafbehö...
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Änderung des Börsegesetzes und des Wertpapieraufsichtsgesetzes
...3 verhängten Berufsverbot beschäftigt," . 3. § 48b erhält die Paragrafenb...
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..., so dass der Bescheid einem Berufsverbot gleichkomme. Weiters sei für die Beschwerdeführe...
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...Da ein zeitweiliges Berufsverbot auch erst dann wirksam wird, wenn der Einstellungs...
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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die befristete Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft nach einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung wegen versuchten Betruges; kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot; keine verfassungswidrige Strafbemessung
... ausgesprochenes - sechsmonatiges Berufsverbot verhängt wurde", ohne daß hiebei jene, gegen ihn...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kellner, Dr.Schiemer, Dr.Prückner und Dr.Schenk als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Parteien 1. Marlies F*****, 2. mj.Marco F*****, ebendort, vertreten durch die Mutter Marlies F*****, beide vertreten durch Dr.Adolf Concin und Dr.Heinrich Concin, Rechtsanwälte in Bludenz, wider den Gegner der gefährdeten Parteien Walter F*****, vertreten durch Dr.Anton Tschann, Rechtsanwalt in Bludenz, wegen einstweiliger Verfügung gemäß § 382 b EO, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Gegners der gefährdeten Parteien gegen den Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch als Rekursgerichtes vom 21. Oktober 1997, ...
... ein Unternehmen betroffen und ein Berufsverbot ausgesprochen werden, ist entgegenzuhalten, daß d...
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... strafbarer Handlungen quasi einem Berufsverbot für Vorbestrafte gleichkomme und eine im Strafges...
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... der Liste und damit ein dauerndes Berufsverbot vorsieht (daran ändert nichts, daß nach §14 DSt...
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Der Oberste Gerichtshof hat am 11.Februar 1988 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral, Hon.Prof. Dr. Steininger, Dr. Hörburger sowie Dr. Rzeszut als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Plachy als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Dr. Georg K*** wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 erster Fall StGB über die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 4.Juli 1986, GZ 3 d Vr 4534/83-112, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalt Dr. Strasser, des Privatbeteiligtenvertreters Dr. Jenicek sowie ...
..., jedoch vorerst wieder aufgehobene Berufsverbot wirtschaftliche Nachteile erlitten hat, ist nicht ...