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Der Oberste Gerichtshof hat am 12. November 2002 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Massauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer, Dr. Holzweber, Dr. Ratz und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Kaller als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Günther S***** wegen des Vergehens nach § 14a SGG und einer anderen strafbaren Handlung, über die vom Generalprokurator erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. Mai 1999, GZ 4 b E Vr 4.973/96-44, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalt Dr. Seidl, und des Verteidigers Mag. Duensing für Dr. Karl B***...
... unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaub...
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Der Oberste Gerichtshof hat am 6.Mai 1987 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Faseth als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger, Dr. Horak, Dr. Lachner, Dr. Massauer als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Kleindienst-Passweg als Schriftführer, in der Strafsache gegen Limeiem S*** wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 dritter Fall StGB und einer weiteren strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Staatsanwaltschaft sowie des Angeklagten gegen das Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 9. Dezember 1986, GZ 20 p Vr 8998/85-100, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalpr...
... Personen dadurch, daß er ihnen Betäubungsmittel einflößte, sohin mit Gewalt gegen ihre Person, w... jene der Z 9 und 12 der zitierten Gesetzesstelle geltend. Beiden Rechtsmitteln kommt keine Berechti...
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Der Oberste Gerichtshof hat am 29.August 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Reisenleitner, Dr. Lachner, Dr. Kuch und Dr. Hager als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Hofbauer als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Josef S***** wegen des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs. 1 StGB sowie einer anderen strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten sowie über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg als Schöffengericht vom 5.März 1991, GZ 11 e Vr 612/90-32, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, G...
..., daß dem Opfer ein chemisches Betäubungsmittel verabreicht wird (vgl. Leukauf-Steininger aaO Rz 8..., bringt die Rechtsrüge nicht zur gesetzmäßigen Darstellung; vergleicht sie doch damit, von urteil...
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Der Oberste Gerichtshof hat am 12.Juli 1991 durch den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Melnizky als Vorsitzenden sowie durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Friedrich, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Dr. Kuch als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Hofbauer als Schriftführerin in der Strafsache gegen Walter M***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB sowie anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten M*****, Erich G***** und Karl K***** gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 28. Februar 1991, GZ 6 Vr 1593/90-91, nach Anhörung der Generalprokuratur ...
...", macht der Beschwerdeführer keinen im Gesetz vorgesehenen Nichtigkeitsgrund geltend. Dazu kann ... Hinterzimmer brachten, wo das Betäubungsmittel voll wirksam wurde; daraufhin nahmen sie, ihrem vo...
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Der Oberste Gerichtshof hat am 30. November 2000 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rzeszut als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler, Dr. Adamovic, Dr. Holzweber und Dr. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Krauss als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Franz H***** wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Steyr als Schöffengericht vom 8. Oktober 1999, GZ 12 Vr 464/98-182, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalt Dr. Weiss, des Angeklagten, des Verteidigers Dr. Weixelbaum u...
... er ihr in einem Getränk ein Betäubungsmittel verabreichte, sie auf ein Bett drückte, 'niederra... der Sache nach in unzulässiger Weise das Gesetz und nicht dessen vermeintlich rechtsfehlerhafte An...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer, Dr. Zechner und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ramazan D*****, vertreten durch Dr. Wilfried Ludwig Weh, Rechtsanwalt in Bregenz, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen EUR
sA infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 15. Oktober 2002, GZ 1 R 158/02y-21, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 7. Mai 2002, GZ 5 Cg 50/02m-16,...
... dergestalt notwendig, dass ein "Stent" gesetzt werden muss. Dieser Eingriff, der einen stationär... die Verwendung von Betäubungsmitteln als eine Gefährdung der Gesellschaft ansehen kön...