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. Übereinkommen über die Anerkennung von Hochschulstudien, Universitätsdiplomen und akademischen Graden in den Staaten der Region Europa samt Erklärung der Republik Österreich
... der Annahme und Anwendung einer Bildungspolitik, die strukturelle, wirtschaftliche, technologische...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek und Dr.Niederreiter sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr.Griß und Dr.Schenk als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Wolfgang Schüssel, Vizekanzler, ***** vertreten durch Mag.Werner Suppan, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1. Sozialdemokratische Partei Österreichs, ***** 2. Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter/Innen im ÖGB, ***** beide vertreten durch Dr.Andrea Wukovits, Rechtsanwältin in Wien, wegen Unterlassung, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren S 450.000; Revisionsrekursinteressen S 225.000), infolge außerordentliche...
..., daß in der Sozial- und Bildungspolitik die politischen Positionen des Klägers und Jörg ...
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. Bundesgesetz: Änderung des Hochschülerschaftsgesetzes 1998
...„Im Referat für Bildungspolitik bei der Bundesvertretung der Studierenden sind jed...
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. Bundesgesetz: Hochschülerschaftsgesetz 1998 ? HSG 1998
...1. Referat für Bildungspolitik,. 2. Referat für Sozialpolitik,. 3. Referat fÃ...
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- Erkenntnis Nr. G245/89,G246/89,G247/89,G248/89,G249/89,G250/89,G268/89,G269/89, G270/89,G271/89,G272/89,G273/89,G274/89,G275/89 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 1989
Zulässigkeit der Erhebung von Wirtschaftsdaten, soweit sie für das wirtschaftliche Wohl des Landes notwendig sind; keine im Hinblick auf das Grundrecht auf Datenschutz zu weitgehende gesetzliche Ermächtigung; umfassende Veröffentlichungspflicht in Zusammenhalt mit der Regelung der Auskunftspflicht und der Umschreibung der Erhebungsgegenstände genügt Anforderungen an Geheimhaltung nicht; Aufhebung der Worte " Natürliche und" in §8 Abs1 BundesstatistikG 1965 wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Datenschutz
... der Beschäftigungs- als auch der Bildungspolitik (im Hinblick auf die Beschäftigungsstruktur) sowi...
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. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien und die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen der neuen Unterrichtsgegenstände
... und Erziehungssystem, zwischen Bildungspolitik und Bildungsreform. Grundsätze der Bildungsö...
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. Bundesgesetz: Wirtschaftskammergesetz 1998 ? WKG
...6. Rechtspolitik,. 7. Bildungspolitik,. 8. Umweltpolitik,. 9. Verkehrspolitik,. 10. Tour...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Peter Schleinbach als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Elisabeth C*****, vertreten durch Dr. Reinhard Kohlhofer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei B*****, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 17.045,51 EUR sA und Feststellung, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 20. Oktober 2006, GZ 9 Ra 108/06b-26, womit ü...
... als legitimes Ziel der Bildungspolitik iSd notwendigen Schutzes von Jugendlichen auch nac...
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. Verordnung: Lehrpläne der Pädagogischen Akademien und Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen der neuen Unterrichtsgegenstände; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
...Fragen der Bildungsplanung und Bildungspolitik. Relationen von Entwicklung und Erziehung. Entwick...
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Aufhebung der Festlegung einer besonderen Schulpflicht nur für Mädchen im Land Vorarlberg hinsichtlich des Besuchs einer hauswirtschaftlichen Berufsschule; keine sachliche Rechtfertigung mehr dieser unterschiedlichen Rechtslage in Vorarlberg durch die besonderen Verhältnisse der Ausbildungssituation von Frauen in Vorarlberg; Zeitraum für die Herstellung von Rechtsgleichheit in allen Bundesländern bereits verstrichen
...Die österreichische Bildungspolitik ist auf ein pluralistisches Bildungsangebot ausger...