bildungspolitik deutschland
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- Erkenntnis Nr. G245/89,G246/89,G247/89,G248/89,G249/89,G250/89,G268/89,G269/89, G270/89,G271/89,G272/89,G273/89,G274/89,G275/89 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 1989
Zulässigkeit der Erhebung von Wirtschaftsdaten, soweit sie für das wirtschaftliche Wohl des Landes notwendig sind; keine im Hinblick auf das Grundrecht auf Datenschutz zu weitgehende gesetzliche Ermächtigung; umfassende Veröffentlichungspflicht in Zusammenhalt mit der Regelung der Auskunftspflicht und der Umschreibung der Erhebungsgegenstände genügt Anforderungen an Geheimhaltung nicht; Aufhebung der Worte " Natürliche und" in §8 Abs1 BundesstatistikG 1965 wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Datenschutz
... der Beschäftigungs- als auch der Bildungspolitik (im Hinblick auf die Beschäftigungsstruktur) sowi... von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland, der übrigen EG-Länder sowie auch Schwedens, Nor...