-
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Johann K*****,
Maria K*****, beide vertreten durch Dr. Gerwin Brandauer, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei B*****, vertreten durch Dr. Christian Kuhn und Dr. Wolfgang Vanis, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert im Provisorialverfahren 34.000 EUR), über den Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgericht vom 29. August 2005, GZ 4 R 152/05h-10, womit der Beschluss des Landesgerichts S...
... stammende Eier als Eier aus Bodenhaltung vertrieben hat. Sie gestand zu, dass der Beipackze...
-
. Verordnung: 1. Änderung der Vieh-Meldeverordnung
...Eier aus Bodenhaltung, sortiert auf Höcker, nach den Gewichtsklassen ...
-
. Verordnung: Vieh-Meldeverordnung
...Eier aus Bodenhaltung, sortiert auf Höcker, nach den Gewichtsklassen ...
-
. Verordnung: Qualitätsklassen für Hühnereier
...2.  „Eier aus Bodenhaltung",. 3.  „Eier aus Volierenhaltung". (2)...
-
. Verordnung: Viehzählungen im Jahre 1985
... auch anzugeben, ob vorwiegend eine Bodenhaltung oder Käfig- bzw. Batteriehaltung erfolgt. § ...
-
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Klinger, Dr.Angst und Dr.Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Richard Sch***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Norbert Kosch ua, Rechtsanwält in Wr. Neustadt, wider die beklagten Parteien Josef und Johanna M*****, beide vertreten durch Dr.Herwig Ernst, Rechtsanwalt in Korneuburg, wegen S 475.834,78 sA, infolge Revision der beklagten Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 13. Feber 1992, GZ 14 R 186/91-22, womit infolge Berufung der beklagten Parteien das Urteil des Kreisgerichtes Wr. Neustadt vom 25. Mai 19...
... Partei 6.000 Legehühner für Bodenhaltung. Auf der Rückseite des Auftragsformulars sind die...
-
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag.Engelmaier als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kellner, Dr.Schiemer, Dr.Prückner und Dr.Schenk als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei *****stift K***** vertreten durch Prof.Dr.Alfred Haslinger ua Rechtsanwälte in Linz, wider die beklagte Partei Verein ***** vertreten durch den Geschäftsführer Dr.Franz-Joseph P*****, vertreten durch Dr.Benno Wageneder und Dr.Claudia Schoßleitner, Rechtsanwälte in Ried/Innkreis, wegen Unterlassung, Widerrufs und Veröffentlichung des Widerrufs, infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 22.Jänner 1998, GZ 5 R 1...
... Hühnerbatterien, sondern die freie Bodenhaltung. Bei der (vorangegangenen) Batteriehaltung verfüg...