Borsengeschaft

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1 Dokument Für Borsengeschaft
  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Samsegger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch, Dr. Schobel, Dr. Schlosser und Mag. Engelmaier als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Gerhard H***, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Rablstraße 32, als Masseverwalter im Konkurs der A***- und T*** Gesellschaft m.b.H. & Co KG, 4600 Wels, Rablstraße 3, wider die beklagte Partei Georg G***, Inhaber eines Mischfutterwerkes, 5230 Mattighofen, Mattseestraße 10, vertreten durch Dr.Hans Estermann und Dr.Rudolf W. Dallinger, Rechtsanwälte in Mattighofen, wegen S 60.500 s.A infolge außerordentlicher Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsge...

    ... sei, genügt dazu nicht, da kein Börsengeschäft vorliegt und sich aus diesem Vorbringen keine Beha...



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