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- ÄNDERUNGEN DER ANLAGEN A UND B ZUM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER AUF DER STRASSE (ADR)In der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 522/1973, 523/1973, 377/1974, 249/1975, 250/1975, 251/1975, 261/1975, 522/1975, 352/1978, 353/1978, 354/1978, 520/1978, 404/1980, 582/1981, 247/1982, 195/1983, 263/1983, 190/1984, 154/1985, 602/1987 und 43/1990.
. Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
... entzündet oder durch Reibung einen Brand verursachen oder unterstützen können;. â€...
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Der Oberste Gerichtshof hat am 26. Juni 1985 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Steininger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Horak, Dr.Lachner, Dr.Kuch und Dr.Massauer als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr.Rechberger als Schriftführer, in der Strafsache gegen Roland A wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mordes nach §§ 75 und 15 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 18.März 1985, GZ 20 j Vr 9883/84-106, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluß gefaßt:
... StGB, (zu 3.) des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB und (zu 4.) des Vergehens ...
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Keine Verletzung des Versammlungsrechts durch Untersagung einer Demonstration von Globalisierungsgegnern anlässlich des Kongresses des World Economic Forum (WEF) in Salzburg aufgrund der Annahme zu befürchtender Ausschreitungen
... 20 Polizisten verletzt, eine Bank wurde in Brand gesetzt und unzählige Fensterscheiben gingen zu B...
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. Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können sowie Protokolle I, II samt Technischer Anlage hiezu und Protokoll III
... BESCHRÄNKUNG DES EINSATZES VON BRANDWAFFEN (PROTOKOLL III). Artikel 1. Begriffsbestimmungen I...
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- ÄNDERUNGEN DER ANLAGEN A UND B ZUM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER AUF DER STRASSE (ADR) In der Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 522/1973, 523/1973, 377/1974, 249/1975, 250/1975, 251/1975, 261/1975, 552/1975, 352/1978, 353/1978, 354/1978, 520/1978, 404/1980, 582/1981, 247/1982, 195/ 1983, 263/1983, 190/1984, 154/1985 und 602/1987.
. Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
... Zündung oder des Überganges eines Brandes in eine Detonation unter normalen Beförderungsb...
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. Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) [Anlage 1 zum Anhang B (CIM) des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)]
... Zündung oder des Überganges eines Brandes in eine Detonation unter normalen Beförderungsb...
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. Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung samt Anlagen
... oder durch Reibung einen Brand auslösen oder zu seiner Entstehung beitragen k...
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. Änderungen der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), Anlage I zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIM des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
... werden oder durch Reibung einen Brand verursachen oder unterstützen können;. â€...