-
Gaswirtschaftsgesetz 2011 sowie Änderung des Energie-Control-Gesetzes und des Preistransparenzgesetzes
...§ 22. Langfristige Planung. § 23. Überwachung der langfristigen Planung. § 24. Entgelt für den... Anlagen an das Netz her und unternimmt alles, um die Durchführung des Investitionsprojekts zu ...berschreitenden Leitungsabschnitt von Deutschland nach Vorarlberg; 3. für die anderen Netzebenen ...
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Christine F*****, Hausfrau, *****, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch a. Univ.-Prof. Dr. Markus Wimmer, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei (Gegner der gefährdeten Partei) Josef F*****, Buschauffeur und Unternehmer, *****, vertreten durch Dr. Johann Bruckner, Rechtsanwalt in Schärding, wegen einstweiligem Unterhalt und Prozesskostenvorschuss, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis als Rek...
... mit der Entscheidung 2 Ob 193/06f vom ?Alles oder Nichts-Prinzip" abgewendet habe. Vielmehr sei...
-
. Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften
...: Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Land Berlin), Dänemark. (vor...” die Vertragsparteien verpflichten sich, alles zu unterlassen, was den Zielen dieser Vereinbarung...
-
. Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich zu den am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, dem die Italienische Republik, das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik sowie die Griechische Republik jeweils mit den Übereinkommen vom 27. November 1990, vom 25. Juni 1991 und vom 6. November 1992 beigetreten sind
...– alles zu tun, um für bestimmte, von den Eisenbahnen f...
-
. Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen samt Protokollen und Erklärungen sowie Erklärung der Republik Österreich
...– in der Bundesrepublik Deutschland: § 23 der Zivilprozeßordnung;. – in G...daß sie alles in ihrer Macht Stehende tun werden, um sicherzuste...
-
. Kundmachung: Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und das Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof, jeweils zuletzt geändert durch das Beitrittsübereinkommen vom 29. November 1996
...1. – in der Bundesrepublik Deutschland: § 23 der Zivilprozeßordnung;. – in G...SICH BEREIT ERKLÄRT, alles in ihrer Kraft Stehende zu tun, damit die innersta...
-
. Abkommen über deutsche Auslandsschulden samt Anlagen, Unteranlagen und Anhängen.
...Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland einerseits und die Regierungen Belgiens, Ceylons, ... Regierung der Bundesrepublik Deutschland, alles in ihren Kräften stehende zu tun, um die ErfÃ...
-
. Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte samt Schlußakte
...DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,. DER PRÄSIDENT DER GRIECHISCHEN REPUBLIK,. SE... der betreffende Mitgliedstaat alles, was dem auf diesem Beschluß. beruhenden Vorgeh...
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Flick als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Wurz, Dr.Hule, Dr.Warta und Dr.Egermann als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 30.November 1984 verstorbenen Wilhelm H***, zuletzt wohnhaft D-2000 Hamburg 54, Julius Vosseler Straße 75 a, Bundesrepublik Deutschland, infolge Revisionsrekurses der Christina H***, Lehrerin, D-2000 Hamburg 54, Julius Vosseler Straße 75 a, vertreten durch Dr. Otto Hellwich, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien als Rekursgerichtes vom 6.November 1986, GZ 47 R 711/86-30, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 25. August 1986, GZ 2 A 326/85-25, behoben wurde, den Beschluß
gefaßt:
...
... der Verlassenschaft eines Österreichers über alles wo immer befindliche bewegliche Vermögen im...
-
. Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen
... DÄNEMARK, DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DIE GRIECHISCHE REPUBLIK, DAS KÖNIGREICH SPAN...(3)  Die Vertragsparteien setzen alles daran, in Fragen, die dieses Abkommen berühren,...