-
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. N. V. O***** S. A., *****, 2. O*****, beide vertreten durch Dr. Christian Gassauer-Fleissner, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei T***** AG, ***** vertreten durch Dr. Peter Kisler und DDr. Karl Pistotnik, Rechtsanwälte in Wien, wegen Einwilligung in die Löschung von Marken (Streitwert 2,000.000 S), infolge außerordentlicher Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsge...
... Überlegungen umfaßten auch die Einführung der Marke "Pinkplus" in Deutschland und Frankreich...ber die tatsächliche Einführung dieses Produkts gab es innerhalb des O***** Konzerns noch nicht. ... zu dem alleinigen Zweck, die Einführung eines Produkts durch einen Mitbewerber unter dem gleiche...
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helmut S***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Hans Georg Zeiner und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. S***** Betriebsgesellschaft mbH, 2. Dkfm. Elisabeth G*****, beide vertreten durch Schönherr Barfuß Torggler & Partner, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung, Rechnungslegung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren 380.000 S), über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den...
... grundsätzlich auch für die Einführung eines neuen Produkts verantwortlich sein, begründ...
-
Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 ? BVergGVS 2012 und Änderung des Bundesvergabegesetzes 2006
... Veröffentlichung eines Beschafferprofils § 41. Freiwillige B... Union für die Entwicklung eines neuen Produkts und gegebenenfalls die späteren Phasen des gesamt...die Einführung eines qualitativ hochwertigen Berichts- und Kontro...
-
Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG-Novelle 2010)
... bei der Erzeugung und Verwendung eines Produktes sowie der Sammlung und Behandlung der na... mit dem Ziel, die Umweltbilanz des Produkts über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbesse...r umweltfreundlichen Einkauf oder die Einführung eines vom Verbraucher zu zahlenden Aufpreises für...
-
Verbot der Versendung von Mineralwässern in anderen als Kunststofflaschen sachlich gerechtfertigt; kein Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit; verfassungskonforme Weitergeltung der Mineralwasserverordnung als Gesetz bis zur Erlassung bestimmter Verordnungen aufgrund des Lebensmittelgesetzes; denkmögliche Verhängung einer Verwaltungsstrafe wegen Feilhaltung bzw. Versendung von "Tafel-" bzw. "Bergquellwasser" in Kunststoffflaschen
..., insbesondere auf die Einführung der (reichsdeutschen) Tafelwässerverordnung vom 1... - eine solche Beschränkung nur eines - gegenüber der Fülle sonst in Kunststofflaschen..., weil dadurch der qualitative Aspekt des Produkts betont wird und der Gesetzgeber die Umwelt wegen d...
-
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höhreren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
... die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, a... Schülerinnen und Schüler und der Einführung von Begriffen über intuitive und heuristische Ans..., Definieren des vektoriellen Produkts - Beschreiben von Geraden und Ebenen durch Paramet...
-
Solvabilitätsverordnung- SolvaV
... Barmittel, Wertpapiere und Waren im Rahmen eines Pensionsgeschäfts, Wertpapier- oder Warenlei... Änderung hat aufbewahrt und bei der Einführung der Änderung verwendet zu werden, um die Bewertun... zu ermitteln; fallen im Rahmen des Produkts Prämien- oder Zinszahlungen an, so sind diese Cas...
-
Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 - WAG 2007 sowie Änderung des Bankwesengesetzes, des Börsegesetzes 1989, des Investmentfondsgesetzes, des Kapitalmarktgesetzes, des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes, des Konsumentenschutzgesetzes und der Gewerbeordnung
...2. Abschnitt: Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF) § 67. Hand... und Art des in Betracht gezogenen Produkts oder Geschäfts unter Berücksichtigung der damit ... oder, wenn die Streuung über die Einführung an der Börse erreicht werden soll, dem Börsehand...
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** Ges.m.b.H., ***** vertreten durch Graf, Maxl & Pitkowitz, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei H***** GmbH, ***** vertreten durch Schneider & Schneider Rechtsanwälte OEG in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren 34.300 EUR), infolge Revisionsrekurses der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht vom 24. Oktober 2003, GZ 2 R 149/03a-8, mit dem der Beschluss des...
..., im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Produkts C***** -Filmtabletten. 1. Ärztemuster entgegen de...Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs beantragte ..., weshalb der für diesen Zweck der Einführung und Erprobung angemessene Umfang bei der Abgabe ni...
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Waldemar B*****, vertreten durch Dr. Egon Engin-Deniz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei H***** GmbH, ***** vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte OEG in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert im Provisorialverfahren 20.000 EUR), über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 17. Oktober 2002, GZ 4 R 144/02d-11, womit der Beschluss des Landesgerichtes Korn...
... Verbindung mit einer bildlichen Darstellung eines stilisierten Augenpaares und stilisierter Haare in... verkauft und für die Bewerbung des Produkts zwischen 1992 bis Ende 2001 mehr als 4,000.000 DM ausgegeben. Seit Einführung des Produkts auf dem österreichischen Markt habe ...