einkommensverteilung osterreich

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4 Dokumente Für einkommensverteilung osterreich
  • Zulässigkeit der Erhebung von Wirtschaftsdaten, soweit sie für das wirtschaftliche Wohl des Landes notwendig sind; keine im Hinblick auf das Grundrecht auf Datenschutz zu weitgehende gesetzliche Ermächtigung; umfassende Veröffentlichungspflicht in Zusammenhalt mit der Regelung der Auskunftspflicht und der Umschreibung der Erhebungsgegenstände genügt Anforderungen an Geheimhaltung nicht; Aufhebung der Worte " Natürliche und" in §8 Abs1 BundesstatistikG 1965 wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Datenschutz

    ...§4 BStatG) dem Österreichischen Statistischen Zentralamt. Statistische Erhebungen,..., Verbraucherpreise), die Einkommensverteilung (Wertsicherung, Valorisierung von Renten-, Pension...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Johannes Denk (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Elfriede R*****, vertreten durch Mag. German Storch und Mag. Rainer Storch, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt, Friedrich Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien, vor dem Obersten Gerichtshof nicht vertreten, wegen Feststellung von Versicherungszeiten, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urte...

    ...8. 2003 nach den österreichischen Rechtsvorschriften erworbenen Versicherungszeiten ... Grund der unterschiedlichen Einkommensverteilung betrifft dies vor allem Frauen." In diesem Sinn ha...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Kralik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Melber, Dr.Kropfitsch, Dr.Zehetner und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj. Lilly S*****, vertreten durch deren Mutter Angelika S*****, diese vertreten durch Dr.Christa Grohmann, Rechtsanwältin in Bruck/Mur, wider die beklagte Partei ***** Versicherungs-AG, ***** vertreten durch Dr.Erwin Gstirner, Rechtsanwalt in Graz, wegen 22.122,85 S sA und Zahlung einer Rente infolge Revision der klagenden Partei  gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgerichtes vom 24.Juni 1992, GZ 2 R 61/92-13, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Kreisger...

    ... der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues mit einem Monatsdurchschnittsbetrag in A... die künftige Gestaltung der Einkommensverteilung sei der Aufteilungsschlüssel nach richterlichem E...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, Dr. Schinko, Dr. Tittel und Dr. Baumann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Daniel H*****, und 2. Rachael Anne H*****, beide wohnhaft bei der sie vertretenden Mutter Michelle Marie B*****, England, vertreten durch Dr. Rudolf Bruckenberger, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Garry H*****, England, 2. A***** GmbH, *****, und 3. E***** Versicherungs-AG, *****, alle vertreten durch Dr. Ernst Blanke und Dr. Christoph Gernerth Mautner Markhof, Rechtsanwälte in Hallein, wegen 257.698 S, infolge der Rekurse der klagenden Parteien und der beklagten Parteien gegen den Be...

    ... Geschädigter grundsätzlich österreichisches Recht anzuwenden, diese Ansprüche hingen jedoch v... dafür, wie sich die Einkommensverteilung in der Familie des Getöteten gestaltet hätte, fe...



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