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Gesetzgebung
Bundesgesetzblatt, 04 Juni 1993
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)
371. Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
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Rechtsprechung
Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B982/90, im 01 Oktober 1991
Recurso nº 12822
Keine Verletzung des Gleichheitsrechtes, der Meinungsäußerungsfreiheit und des Objektivitätsgebotes durch einen Bescheid der Rundfunkkommission; Rundfunkfreiheit nur bei der Möglichkeit zur Mitteilung von Nachrichten und Ideen unter Berücksichtigung des Objektivitätsgebotes gewährleistet; keine Bedenken gegen die durch die angesichts der Nachrichtenvielfalt faktisch notwendige Auslese von Nachrichten und Ideen
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