einstellungsgesprach

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67 Dokumente Für einstellungsgesprach
  • ... der Arbeitnehmerin beim Einstellungsgespräch in der Weise "festgelegt", daß dabei der Sonntag ...

  • ... einen Arbeitnehmer beim Einstellungsgespräch einen Entlassungsgrund darstellt, offen gelassen, ...

  • ... nicht verpflichtet, beim Einstellungsgespräch Fragen des Dienstgebers nach allfälligen Vorstraf...

  • ...Daß die Klägerin beim Einstellungsgespräch niedrigere Gehaltsvorstellungen äußerte als ihr ...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits-Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Rohrer und die fachkundigen Laienrichter Ing. Hugo Jandl und Dr. Helmut Szongott als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Konrad M*****, vertreten durch Dr. Anton Krautschneider, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei B*****, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen S 352.816,60 netto Insolvenz-Ausfallgeld, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 21. Juli 2000, GZ 9 Rs 139/00b-18, mit dem infolge Berufung der klagenden...

    ... . Bereits beim Einstellungsgespräch wurde dem Kläger erklärt, dass seine Tätigkeit ...

  • ... 4 Abs 1 Z 1 lit b ASGG, das Einstellungsgespräch in Österreich etc, reichen zur Begründung der in...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter MR Mag. Georg Genser und Ernst Boran als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden und widerklagenden Partei Mag. Markus P*****, vertreten durch Dr. Anton Paul Schaffer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte und widerklagende Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Ploil, Krepp & Partner, Rechtsanwälte in Wien, wegen S 187.601,47 brutto sA und S 63.048,49 brutto sA (Revisionsinteresse S 93.323,93 brutto sA), über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Beruf...

    ...Im Einstellungsgespräch wies der Kläger darauf hin, dass ihm die Einhaltu...

  • Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Robert Müller und Dr. Bernhard Schwarz als weitere Richter in der Rechtssache der antragstellenden Partei Ö***, Wien 10., Deutschmeisterplatz 2, und die G*** , Wien 4., Plößlgasse 15, wider den Antragsgegner F***, Wien 1., Goethegasse 3, über den gemäß § 54 Abs 2 ASGG gestellten Feststellungsantrag in nichtöffentlicher Sitzung folgenden Beschluß gefaßt:

    ...Ein Arbeitnehmer, dem im Einstellungsgespräch das Bestehen einer Betriebspension bekannt gegeben...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Richard Warnung und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ferdinand Z*****, Facharbeiter, *****, vertreten durch Dr. Georg Grießer ua, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Katharina Widhalm-Budak, Rechtsanwältin in Wien, wegen 21.338,58 EUR brutto sA (Revisionsinteresse 16.031,34 EUR), über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen...

    ... der Kläger im Zuge des Einstellungsgesprächs die Frage, ob er Behinderter im Sinn des BEinstG s...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Maier und Dr.Steinbauer sowie durch die fachkundigen Laienrichter Mag.Dr.Walter Zeiler und Mag.Kurt Retzer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mathilde D*****, Köchin, ***** vertreten durch Dr.Hanns Forcher-Mayr, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei X***** AG, *****  vertreten durch Dr.Josef Klaunzer, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen (restlich) Feststellung (Streitwert S 300.000), infolge Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits-  und Sozialrechtssache...

    ...Der Anstellung ging ein Einstellungsgespräch voraus, bei dem die Vorstandsmitglieder der Beklag...



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