Einweisung in eine Nervenheilanstalt
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Der Oberste Gerichtshof hat am 3. Juli 1980 unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Breycha und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller, Dr. Kral, Dr. Friedrich und Dr. Lachner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Mohr als Schriftführer in der Strafsache gegen Adolf A wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. und anderer strafbarer Handlungen über die vom Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 21. Februar 1980, GZ. 27 Vr 2226/77-60, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral, der Ausführungen des Verteidigers Dr. Lechner und...
... in sämtlichen Schuldsprüchen mit einer ziffernmäßig auf die Nichtigkeitsgründe des § ... in das Altersheim oder in eine Nervenheilanstalt einliefern, er werde auch dafür sorgen, daß ihr ...nkung der Bewegungsfreiheit verbundene Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eine V...