energiebedarf einfamilienhaus
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hradil, Dr. Hopf, Dr. Schramm und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Gertrud M*****, vertreten durch Dr. Klaus Gürtler, Rechtsanwalt in Hall in Tirol, wider den Antragsgegner Dr. Friedebert K*****, vertreten durch Dr. Klaus Nuener, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Aufteilung gemäß §§ 81 ff EheG, infolge des außerordentlichen Revisionsrekurses des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgericht vom 9. Mai 2002, GZ 51 R 107/01m-143, mit dem infolge der Rekurse beider Parteien der Beschluss des Bezirksgerichtes Hall i. Tirol vom 16. Juli 2001, GZ 2 F 39...
... Jahr 1991 als Ehewohnung dienende Einfamilienhaus befindet. Die Liegenschaft wurde im Jahr 1977 vom ... Möglichkeit, dadurch den eigenen Energiebedarf zu decken. Da das Kraftwerk in jenen Jahren, in we...