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. Kundmachung: Aufhebung des § 4 des Energiewirtschaftsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Angst als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Reinhard P*****, vertreten durch Mag. Gernot Faber und Mag. Christian Kühteubl, Rechtsanwälte in Wiener Neustadt, gegen die verpflichtete Partei B*****, vertreten durch Dax-Klepeisz-Kröpfl-Klimburg Rechtsanwaltspartnerschaft in Güssing, wegen Beseitigung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der betreibenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt als Rekursgericht vom 30. November 2000, GZ'13 R 304/00d-20, womit infolge Rekurses der betreibenden Partei der Beschluss des Bezirksgerichts Eisensta...
... gemäß § 11 Abs 1 Energiewirtschaftsgesetz ..". Nach Ergehen des Bescheids des Bundesminister...
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. Bundesgesetz: Rohrleitungsgesetz
...Abs. 4 findet das Energiewirtschaftsgesetz vom 13. Dezember 1935, GBlÖ. Nr. 156/1939, sam...
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Gemäß Art140 Abs7 B-VG ist auf den vorliegenden Anlaßfall der vom Verfassungsgerichtshof mit E v 19.06.98, G454/97, aufgehobene §4 EnergiewirtschaftsG idF der Vereinfachungsverordnung nicht mehr anzuwenden. Die belangte Behörde hat der beschwerdeführenden Gesellschaft gegenüber mit der Erlassung des angefochtenen, auf §4 EnergiewirtschaftsG gestützten Bescheides eine Zuständigkeit in Anspruch genommen, die ihr nicht zustand. Sie hat damit das Recht der beschwerdeführenden Gesellschaft auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt.
... des §4 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Dezember 1935, DRGBl. I, S. 1451, (im folg...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Jensik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Zehetner, Dr.Klinger, Dr.Schwarz und Dr.Floßmann als Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin O***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Walter Haslinger und andere Rechtsanwälte in Linz, wegen Einverleibung einer Dienstbarkeit ob der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** infolge Revisionsrekurses der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landesgerichtes Linz als Rekursgerichtes vom 7.November 1991, GZ 18 R 671/91, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Perg vom 2.Oktober 1991, TZ 1100/91, bestätigt wurde, folgenden
Beschluß
gefaßt:
... Recht, nämlich im Energiewirtschaftsgesetz, begründet sei. Dem kann nicht gefolgt werden. Au...
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- Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz ? GWG), das Bundesgesetz betreffend den stufenweisen Übergang zu der im Gaswirtschaftsgesetz vorgesehenen Marktorganisation erlassen wird, das Preisgesetz 1992, die Gewerbeordnung 1994, das Rohrleitungsgesetz, das Reichshaftpflichtgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert werden und das Bundesgesetz über die Aufgaben der Regulierungsbehörden im Elektrizitätsbereich und die Errichtung der Elektrizitäts-Control GmbH und der Elektrizitäts-Control Kommission sowie das Bundesgesetz, mit dem die Ausübungsvoraussetzungen, die Aufgaben und die Befugnisse der Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie geregelt werden, erlassen werden (Energieliberalisierungsgesetz)
. Bundesgesetz: Energieliberalisierungsgesetz
...I, S 1451 (Energiewirtschaftsgesetz);. 4. Dritte Verordnung zur Durchführung des Ge...
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Gleichheitswidrigkeit der im EnergiewirtschaftsG idF der VereinfachungsV vorgesehenen Möglichkeit jederzeitiger Untersagung angezeigter Gasversorgungsanlagen durch den Bundesminister; Umdeutung des ausdrücklich festgelegten Untersagungsrechts in einen Genehmigungstatbestand nicht möglich; keine sachliche Rechtfertigung für die eingeräumte Gestaltungs- und Eingriffsbefugnis fast unbegrenzten Ausmaßes; Gleichheitswidrigkeit der Regelung auch im Vergleich zum gewerberechtlichen Konzessionssystem nach dem RohrleitungsG für Gasfernleitungen; kein Vertrauensschutz für das sein Investitionsvorhaben anzeigende Gasversorgungsunternehmen; Zulässigkeit der Beschwerde im Anlaßfall
... der Energiewirtschaft (Energiewirtschaftsgesetz) vom 13. Dezember 1935, DRGBl. I, S. 1451 (eingef...
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. Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen
... Stellen gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz 1935. Wärme: Vertraglich ermächtigte Stellen...
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... übernommenen Energiewirtschaftsgesetz, dessen außer Kraft getretener Teil im Bundesland...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei BEGAS Burgenländische Erdgasversorgungs AG, Eisenstadt, Kasernenstraße 10, vertreten durch Dax-Klepeisz-Klimburg-Schuster Rechtsanwaltspartnerschaft GmbH in Güssing, wider die beklagte Partei Reinhard P*****, vertreten durch Mag. Gernot Faber und Mag. Christian Kühteubl, Rechtsanwälte in Wiener Neustadt, wegen Einwendungen gegen den Anspruch (§ 35 EO), infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Eisenstadt als Berufungsgericht vom 11. März 2002, GZ 13 R 57/02h-14, womit infolg...
...(Energiewirtschaftsgesetz [EnWG]). 2. Zu Gunsten der genannten Erdgashoc...