Erschwerender Tatumstand

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1 Dokument Für Erschwerender Tatumstand
  • Der Oberste Gerichtshof hat am 15.Dezember 1994 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Horak als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Rzeszut, Dr.Schindler, Dr.E.Adamovic und Dr.Holzweber als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.Hradil als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Christian S***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1 f StGB und anderen strafbaren Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten Christian S***** und Angela S***** sowie die Berufung des Angeklagten Klausjürgen Kurt B***** gegen das Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 27.April 1994, GZ 30 k Vr 8510/93-91, sowie die Beschwerd...

    ...) in die Hauptfrage B./ aufgenommene Tatumstand des Versetzens eines Stoßes mit dem Ellenbogen (z..., als die geringfügige Vortat in erschwerender Hinsicht nicht wesentlich ins Gewicht fiel. Die Be...



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