esfahan

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1 Dokument Für esfahan
  • Der Oberste Gerichtshof hat am 6.Oktober 1988 durch den Präsidenten des Obersten Gerichthofes Dr. Melnizky als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller, Dr. Horak, Dr. Felzmann und Dr. Kuch als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Manquet als Schriftführer im Verfallsverfahren gegen Abbbas A***-A*** gemäß §§ 17 Abs 2 lit a, 18 lit b FinStrG über die Nichtigkeitsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 2.März 1988, GZ 6 a Vr 9847/85-27, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalts Dr. Strasser, und der Verteidigerin Dr. Mühl zu Recht erkannt:

    ... ergibt aber, daß der Wert der Teppiche Esfahan auf Seide (E 1 bis 7) mit 14.475 S pro m2 ermittel...



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