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. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Verfahrensordnung
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Zulässigkeit der Individualanträge auf Aufhebung des Schutzes der Unschuldsvermutung im Medienrecht; Abweisung der Anträge; keine Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit durch das durch Ersatzansprüche der Betroffenen sanktionierte Verbot der medialen Vorverurteilung; Notwendigkeit zum Schutz der Rechtsprechung und Verhältnismäßigkeit im Sinne der Vorbehalte des Art10 Abs2 EMRK gegeben; keine Gleichheitsverletzung im Hinblick auf Regelungen über Kostenersatz für Verteidiger und Haftentschädigungen bei Freispruch; keine Verletzung des Eigentumsrechts; zivilrechtlicher Entschädigungsanspruch angemessenes Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles der Reinheit der Rechtspflege
... die Beschwerde an den übergeordneten Gerichtshof zu. Die Öffentlichkeit der Verhandlung ist auf Ve... Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seien die Voraussetzungen für eine Beschränkung ...Ein europäischer Standard in der Frage "Unschuldsvermutung und Pres...
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. Europäischer Gerichtshof für Menschensrechte; Verfahrensordnung B
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Harald S*****, vertreten durch Dr. Johannes Hintermayr ua Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei „Ö*****"-Z***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Kurt Berger ua, Rechtsanwälte in Wien, wegen 5.000 EUR sowie Unterlassung (Streitwert 21.620 EUR), Widerrufs (Streitwert 1.000 EUR) und Veröffentlichung (Streitwert 1.000 EUR), Gesamtstreitwert 28.620 EUR (Revisionsstreitwert 27.620 EUR), über die außerordentliche Revisio...
...) in Karlsruhe einen europäischen Haftbefehl für den Vizeleutnant und seinen russischen Komplizen a... des Obersten Gerichtshofs und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte auf die konkreten ...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schragel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert, Dr. Hofmann, Dr. Schlosser und Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E*** Ö*** S***, Wien 1.,
Graben 21, vertreten durch Dr. Hans Maly, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr. Friedrich Wilhelm K***, Strafgefangener, Wien 5., Mittersteig 25, vertreten durch Dr. Gustav Neufeldt-Schoeller, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 231.113,-- samt Anhang infolge Rekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 28.Jänner 1988, GZ 13 Nc 7/87-3, womit der Ablehnungsantrag der beklagten Partei gegen Richter des Oberlandesgerichtes Wien zurückgewiesen wurde,...
... mit Versäumungsurteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 31.10.1979, 13 Cg 330/79, verurteilt,...Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EuGRZ 1985, 301, 3...
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Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)
...II. Hauptstück. Europäischer Haftbefehl und. Übergabeverfahren zwischen den Mi...§ 13. Zuständigkeit des Gerichtshofs erster Instanz. § 14. Geschäftsverkehr. § 15...6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 210/1958, auf ander...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schragel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert, Dr. Hofmann, Dr. Kodek und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Walter N***, Schlosser, Salzburg, Triebenbachstraße 13, vertreten durch Dr. Thomas Langer, Rechtsanwalt in Linz, wider die beklagte Partei R*** Ö***, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen S 250.944 s.A. und Feststellung (Gesamtstreitwert S 300.944) infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes vom 20. Februar 1987, GZ 12 R 8/87-14, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes...
...Diese haben für ihn alle eine große Aussagekraft. Er beginnt dara... auf das innerstaatliche Recht (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR, EuGRZ 1979...
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..., woraus Folgendes hervorgeht: - Der Gerichtshof wendet die neue Zulässigkeitsvoraussetzung durch ... Menschenrechte auf nationaler und europäischer Ebene", angenommen durch das Ministerkomitee des E...