freizugigkeitsleistung

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2 Dokumente Für freizugigkeitsleistung
  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der beim Bezirksgericht Bregenz zu 14 F 2/00d anhängigen Familienrechtssache der Antragstellerin Waltraud B*****, vertreten durch Winkler-Heinzle, Rechtsanwaltspartnerschaft in Bregenz, gegen den Antragsgegner Otto B*****, vertreten durch Dr. Gerhard Preisl, Rechtsanwalt in Bregenz, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, über den "Beschlussergänzungsantrag" der Antragstellerin vom 28. August 2002, den                                Beschluss gefasst:

    ... 8022 Zürich zustehende Freizügigkeitsleistung gemäß Art 22 Abs 1 des Schweizerischen FZG im st...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Waltraud B*****, vertreten durch Winkler-Heinzle, Rechtsanwaltspartnerschaft in Bregenz, gegen den Antragsgegner Otto B*****, vertreten durch Dr. Gerhard Preisl und Dr. Helgar Georg Schneider, Rechtsanwälte in Bregenz, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, über den ordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch als Rekursgericht vom 16. Jänner 2002, GZ 1 R 2/02f-45, womit über den Rekurs der Antragstellerin der Beschluss des ...

    ... (die Freizügigkeitsleistung) 100.426 sfr betragen. Per 31. 7. 1999 sei der Ant...



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