Fursorge fur Mutter und Kind

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84 Dokumente Für Fursorge fur Mutter und Kind
  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Stix als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Vogel, Dr. Kropfitsch und Dr. Zehetner als Richter in der Vormundschaftssache der mj. Marlies A, geboren am 14. Mai 1983, infolge Revisionsrekurses der Mutter Cäcilia A, Hilfsarbeiterin, 8353 Kölldorf 24, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Graz als Rekursgerichtes vom 19. April 1985, GZ 3 R 139/85-18, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Feldbach vom 4. März 1985, GZ P 156/83-15, bestätigt wurde, folgenden                   Beschluß gefaßt:

    ... geborene Marlies A ist ein außereheliches Kind der Cäcilia A. Das Kind befand sich zuletzt in Pf... Kind überhaupt nicht sorge oder die Fürsorge so unzulänglich sei, daß das Wohl des Kindes ode...

  • Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes

    ... Eltern, der Schulen und anderer mit der Fürsorge für das Kind betrauter Personen und unter Berück..., sondern anders von der Mutter empfangen wird, die das Kind zur Welt bringt und a...

  • SZ 38/125

    ... geregelt sind, besteht keine Notwendigkeit für ein weiteres Einschreiten des Amtsvorstandes und kkein Einwand gegen die Bestellung der a. e. Mutter zur Vormunderin. Entscheidung vom 5. August 1965, ...am 10. Juni 1964 in Wien geborenen Kindes Susanne K. jun. Mit dem am 20. November 1964 geste... Lage des Einzelfalles die persönliche Fürsorge wirksamer durch einen geeigneten Einzelvormund dur...

  • ... von ihrem Gatten getrennt lebende eheliche Mutter der am 9. Juni 1950 geborenen Margarethe M. beantrragte, daß das beim Vater befindliche Kind in ihre Erziehung und Pflege übergeben werde. Das..., dem der Ausländer angehöre, die Fürsorge nicht übernehme. Das Erstgericht hätte klarzuste...

  • ... ist die inländische Gerichtsbarkeit für Minderjährige fremder Staatsangehörigkeit betrefffende vorläufige kindschaftsrechtliche Maßnahmen von der örtlichen Zuständigkeit nach ...die Fürsorge für das Kind nicht übernimmt. Ob dies der Fall i... Vater wohnt in B (Provinz Vicenza), die Mutter in Wien. Das Kind befindet sich bei der Mutter. Di...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Jacqueline S*****, geboren am 27. Oktober 1986, in Pflege bei Erich und Renate G*****, infolge Revisionsrekurses der Mutter dieses Kindes, Manuela H*****, Angestellte, ***** vertreten durch Dr. Klaus Weber, Rechtsanwalt in Mittersill, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Salzburg als Rekursgerichtes vom 3. Juni 1991, GZ 22 c R 23, 24/91-53, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Mittersill vom 17. Jänner 1991, GZ P 52/87-47, bestätigt wurde, folgenden                              Beschluß gefaßt: ...

    ... in ihre ständige Obhut zurückzugeben, und für den Fall, daß von Seiten des Jugendamtes eine ger... Erziehungshilfe und Fürsorgeerziehung mehr gebe. Zufolge der Beseitigung der vom Erstger...

  • Spruch. Die außereheliche Mutter ist zum Rekurs gegen die Abweisung ihres Antrages,... Mattersburg zum Vormund ihres Kindes zu bestellen,. Das Erstgericht wies den Antrag ab,... und es besteht keine Notwendigkeit für ein weiteres Einschreiten der Amtsvormundschaft, w... die dem Vormund obliegende persönliche Fürsorge in diesem Fall offenbar wirksamer durch die Mutter...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schragel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schubert, Dr.Gamerith, Dr.Hofmann und Dr.Schlosser als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj.Johannes Michael W***, geb. 12.Jänner 1981, dzt. bei seinem Vater Robert W***, Musiklehrer, Pernerstorfergasse 73/1/12, 1100 Wien, infolge Revisionsrekurses des Robert W***, vertreten durch Dr. Franz Groiß, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien als Rekursgerichtes vom 18.September 1985, GZ 44 R 3289/85-47, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 12.September 1984, GZ 6 P 503/83-21, abgeändert wurde, folgenden Beschluß gefaßt:

    ...Sowohl der Vater als auch die Mutter des am 12.Jänner 1981 geborenen Johannes Michael ...Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflich... versorgt und diesem ihre besondere Fürsorge zugewendet, indem sie es über ein Jahr lang gesti...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Samsegger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Melber, Dr. Schlosser und Dr. Redl als weitere Richter in der Vormundschaftssache der am 15.Mai 1987 außer der Ehe geborenen Nina Maria T***, infolge Revisionsrekurses des Dipl.Ing. Kurt P***, Angestellter und der Mag. Elisabeth P***, Haushalt, beide Landstraßer Hauptstraße 123/4, 1030 Wien, vertreten durch Dr. Joachim Meixner, Dr. Josef Schima, Rechtsanwälte in Wien, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien als Rekursgericht vom 27. Juli 1989, GZ 43 R 677/88-76, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 21.April 1988, GZ 9 P 146/87-15, abgeändert wurde, folgenden Beschluß gefaßt...

    ...Mutter und Kind sind Staatsbürger von Uganda. Der Vater ... wurden, wandte sich an die Fürsorge und wurde schließlich in einem Kinderheim unterge...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schragel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert, Dr. Gamerith, Dr. Hofmann und Dr. Schlosser als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Johannes Michael W***, geboren 12. Jänner 1981, derzeit bei seinem Vater Robert A, Musiklehrer, Pernerstorfergasse 73/1/12, 1100 Wien, infolge Revisionsrekurses des Robert A, vertreten durch Dr. Franz Grois, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichtes vom 16. Dezember 1984, GZ. 44 R 3596/84-36, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 12. September 1984, GZ. 6 P 503/83-27, abgeändert wurde, folgenden Beschluß gefaßt:

    ... Entscheidung über den Rekurs der Mutter aufgetragen. Begründung:. Sowohl der Vater als au... zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflich... versorgt und diesem ihre besondere Fürsorge dadurch zugewendet, daß sie es über ein Jahr lan...



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