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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko, Dr. Tittel, Dr. Baumann und Hon. Prof. Dr.Danzl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Genossenschaftsverband*****, vertreten durch Schönherr, Barfuss, Torggler & Partner, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei *****K***** Bank AG, ***** vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian Partnerschaft in Wien, wegen S 2,255.855 sA infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 5. März 1999, GZ 3 R 207/98b-19, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urte...
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Zurückweisung eines Individualantrags einer Bank AG auf Aufhebung einer Bestimmung des BankwesenG betreffend Zugehörigkeit zum jeweiligen Sektorverbund mangels Darlegung der Bedenken im einzelnen und wegen zumutbaren Wegs zur Abwehr des Eingriffs; Ablehnung der gleichzeitig eingebrachten Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Zugehörigkeit
... sei der Österreichische Genossenschaftsverband gewesen. Die Hauptversammlung der Einschreiterin h...
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Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Maier und Dr.Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag.Erich Deutsch und Helmuth Prenner als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache des Antragstellers Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Wien 1, Deutschmeisterplatz 2, vertreten durch Dr.Georg Grießer und Dr.Roland Gerlach, Rechtsanwälte in Wien, wider die Antragsgegner 1.) Österreichischer Genossenschaftsverband, Fachverband Kreditgenossenschaften nach dem System Schulze-Delitzsch, Wien 1, Schottengasse 10, 2.) Österreichischer Raiffeisenverband, Wien 2, Hollandstraße 2, 3.) Verband der Ös...
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. Bundesgesetz: Rekonstruktionsgesetz.
... dem Österreichischen Genossenschaftsverband angehörenden Kreditunternehmungen. (3) Das Bund...
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... des Österreichischen Genossenschaftsverbandes (Schulze-Delitzsch) dahin ab, daß es den Antrag a...
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... und Österreichischer Genossenschaftsverband, Fachverband Kreditgenossenschaften nach dem Syste...
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SZ 21/132
...; über Rekurs des Genossenschaftsverbandes in K. wies das Rekursgericht diese Eintragungen ab...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Herbert M. G*****, vertreten durch Dr. Herbert Duma, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. D***** Versicherungs-AG, ***** vertreten durch Dr. Günther Steiner ua Rechtsanwälte in Wien, und 2. B***** Versicherungs-Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Dr. Heinz Stöger, Rechtsanwalt in Wien, wegen EUR 58.004,19 samt Anhang, über die Revisionen der beklagten Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 28. Mai 2002, GZ 1 R 62/02y-26, wo...
... mit dem Österreichischen Genossenschaftsverband" zur Kenntnis gebracht. Der Kläger schloss mit de...
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Art140 B-VG; Individualantrag von Verbänden österreichischer Kreditunternehmungen und der Ersten Österreichischen Spar-Casse auf Aufhebung des ArtI Z2 und des ArtII im BG vom 26. November 1980, mit dem das PrämiensparförderungsG geändert wird, BGBl. 552/1980; keine Antragslegitimation der Verbände österreichischer Kreditunternehmungen - Rechtssphäre nicht berührt; keine Antragslegitimation der Ersten Österreichischen Spar-Casse - Zumutbarkeit der Beschreitung des Zivilrechtsweges
..., der Ãsterreichische Genossenschaftsverband, der Ãsterreichische Raiffeisenverband, der Ver...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Klinger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Maier und Dr.Steinbauer sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr.Michael Manhard und Herbert Wolf als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag.Reinhard O*****, Bankangestellter, ***** vertreten durch Dr.Karl Bollmann, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Volksbank K***** regGenmbH, ***** vertreten durch Dr.Max Ellinger, Rechtsanwalt in Kufstein, wegen Leistung und Feststellung (Gesamtstreitwert S 1,429.661 sA), infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits...
...Der Österreichische Genossenschaftsverband besitzt bei Dienstverträgen, die von der Beklagte...