Gesellschaft des burgerlichen Rechts
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Zurückweisung von Beschwerde und Verfahrenshilfeantrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mangels Legitimation; keine Einräumung einer Rechtsstellung durch Gesetz; im übrigen Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung infolge amtswegiger Aufhebung des angefochtenen Bescheides
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts im allgemeinen nicht Trägerin von Rechten und Pflichten sein - VerfGG räumt ihr auf dem Gebiet der Wahlanfechtung keine (Sonder-)Rechtsstellung ein; Zurückweisung der Wahlanfechtung mangels Legitimation; Abweisung des Verfahrenshilfeantrages wegen Aussichtslosigkeit
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Butterabsatz-Verordnung
... Verordnung dient der Durchführung der Rechtsakte des Rates der Europäischen Union und der Europäi...Sie kann auch einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts erteilt werden; diesfalls...
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...HGB §105;. HGB §142;. Rechtssatz. Geben die Gesellschafter einer OHG - nicht etwa n... Gesellschaft zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dabei ist es ohne Belang, ob die Aufgabe d...
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...9ObA257/98d. Norm. ABGB §1175 D;. Rechtssatz. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Geseellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht Angelegenheit eines einzelnen Ges... der gemeinsamen Vertretung aller Gesellschafter oder bedarf einer sonstigen einvernehmlichen Handl...
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...Die für die Teilhaber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geltende Regelung des § 1203...
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...Norm. KO §6;. KO §7;. ZPO §14 Ba;. Rechtssatz. Im Rechtsstreit auf Feststellung der Größe der Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (ARGE) hat die Eröffnung des...
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Antragslegitimation einer Jagdgesellschaft zur Anfechtung einer WildfütterungsV; Teilrechtsfähigkeit der Jagdgesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen; Gesetzwidrigkeit der WildfütterungsV aufgrund der Begründung eines Konzessionsprinzips für bestimmte Futterarten; Erforderlichkeit der ausdrücklichen Benennung mit einem Verbot belegter Futterarten aufgrund des Gesetzes
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...Norm. ABGB §1215;. Rechtssatz. Die Wirkungen des Ausscheidens eines Gesellschaft... die der Auflösung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - sind im Gesetz nicht geregelt. Die Auflö...
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...Norm. ABGB §983;. ABGB §1175 B1;. Rechtssatz. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist von ei...