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. Verordnung: Von Pensionskassen zu verwendende Formblätter für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Gewerbesteuergesetz 1953; gleichheitswidrige Auslegung des §7 Z1 letzter Satz durch Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zum Gewinn eines Gaststätten- und Beherbergungsbetriebes wegen Fehlens eines eigenen Betriebsgrundstückes
. Verordnung: Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinnütziger Bauvereinigungen
Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Wolfgang Dorner und Mag. Karl Dirschmied in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Arbeiterbetriebsrat der G***** GesmbH, vertreten durch die Betriebsratsvorsitzende I***** R*****, ***** diese vertreten durch ***** Kammer für Arbeiter und Angestellte *****, dieser vertreten durch *****, Rechtsanwalt *****, wider die beklagte Partei G***** GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer J***** H*****, ***** vertreten durch Dr. *****, Rechtsanwalt *****, wegen Ausfolgung von Gewinn- und Verlustrechnungen, info...
. Verordnung: Bilanzgliederungsverordnung ? BGVO
Kundeninformationsdokument (KID-V)
... erhält, und diese nicht bereits in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt ist. 6. Sofer...
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und Energie-Control-Gesetz
... Personengesellschaft, die in Gewinnabsicht von den Funktionen der Erzeugung, der Übertragung...
Gleichheitswidrigkeit der rückwirkend inkraftgesetzten Verminderung des Ausmaßes des der Investitionsrücklage entsprechenden steuerfreien Betrages für - den Gewinn durch Überschußrechnung ermittelnde - Einkommensteuerpflichtige gemäß ArtI Z2 AbgÄG 1988
Änderung der Univ. RechnungsabschlussVO
....Bilanzgewinn/-verlust-davon Gewinnvortrag/VerlustvortragB.UNVERSTEUERTE RÜCKLAGENC.INVESTIT...
Aufhebung einer Bestimmung des EStG 1972 betreffs Unzulässigkeit der Erhöhung der Rücklage bei abweichender Gewinnermittlung aufgrund einer Wiederaufnahme des Verfahrens; Verstoß gegen den Gleichheitssatz infolge einseitiger Wirkung einer Wiederaufnahme im Hinblick auf die Bildung steuerfreier Rücklagen aus dem nicht entnommenen Gewinn bloß zum Nachteil des Steuerpflichtigen
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