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Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten
... insbesondere die Früherkennung von Gewalt an oder Vernachlässigung von Kindern und die Sens... Kindern sowie die Früherkennung von häuslicher Gewalt an Opfern, die das 18. Lebensjahr noch nich...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der antragstellenden und gefährdeten Partei Ilse K*****, Studentin, *****, vertreten durch Dr. Christine Kolbitsch ua, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwalt in Wien, gegen den Gegner der antragstellenden und gefährdeten Partei Jiri A*****, Student, *****, wegen Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382b EO, über den Revisionsrekurs der antragstellenden und gefährdeten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 13. Juli 2005, GZ 45 R 236/05x-22, womit der Beschluss des Bezir...
... auf § 382b EO (betreffend den "Schutz vor Gewalt in der Familie") gestützten Sicherungsantrag der ... den Standpunkt, das Merkmal der "häuslichen Gemeinschaft" hätte, weil die EO-Nov 2003 davon a...
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- Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft erlassen (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Urlaubsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Einkommensteuergesetz 1988, das K...
Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG und Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, des Ehegesetzes, des Fortpflanzungsmedizingesetzes, des IPR-Gesetzes, der Jurisdiktionsnorm, des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, ...
... Partner dem anderen körperliche Gewalt oder schweres seelisches Leid zugefügt hat. Wer s... . (3) Ist die häusliche Gemeinschaft der eingetragenen Partner seit drei J...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Karolina N*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen den Antragsgegner Dipl. Ing. Zoltan Istvan N*****, vertreten durch Dr. Johannes Hübner und Dr. Gerhard Steiner, Rechtsanwälte in Wien, wegen Erlassung einer einstweiligen Verfügung gem § 382b Abs 1 EO, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 11. März 2004, GZ 48...
... des Vorfalls deshalb nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft gelebt, weil beide nicht "gemeinsam k... und vom Zweck der Bestimmung, jede Art von Gewalt in der Familie zu verhindern - ausgesprochen, eine...
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... in § 382b Abs 3 EO wird das Opfer der Gewalt definiert. Die Angehörigeneigenschaft muß im Zei... von drei Monaten nach Beendigung der häuslichen Gemeinschaft zwischen Täter und Opfer erlischt di...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Bauer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Ehmayr, Dr.Steinbauer, Dr.Danzl und Dr.Hopf als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Elisabeth R*****, Pensionistin, ***** vertreten durch Dr.Roswitha Ortner, Rechtsanwältin in Villach, wider den Antragsgegner Friedrich R*****, Pensionist, ***** vertreten durch Dr.Viktor Michitsch, Rechtsanwalt in Villach, wegen Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382b EO, infolge Revisionsrekurses der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt als Rekursgerichtes vom 11.Dezember 1997, GZ 2 R 399/97x-11, womit infolge Rekurses der Antragstellerin der Beschluß des Bezirksgerichtes...
... mit dem Antragsgegner in häuslicher Gemeinschaft lebe oder innerhalb der letzten drei ..., der durch das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie - GeSchG, BGBl 1996/759 eingeführt...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten sowie gefährdeten Partei Sonja Josefa M*****, vertreten durch Dr. Alois Heigl, Rechtsanwalt in Schwanenstadt, gegen die beklagte und widerklagende Partei sowie den Gegner der gefährdeten Partei Dr. Thomas M*****, vertreten durch Dr. Hans Pernkopf, Rechtsanwalt in Wien, wegen Erlassung einer einstweiligen Verfügung (§ 382b EO) infolge ordentlichen Revisionsrekurses des Gegners der gefährdeten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichtes Wels als Rekursgericht vom 24. August 1999, GZ 21 R 305/99y-25, womit der B...
... rechtlicher Hinsicht, der Begriff der häuslichen Gemeinschaft nach § 382b Abs 3 EO sei vor dem Hin...Nach dem Zweck der Bestimmungen gegen Gewalt in der Familie sei eine solche Gemeinschaft von An...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Fellinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Eva C*****, vertreten durch Dr. Peter Kaliwoda, Rechtsanwalt in St. Pölten, gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei Friedrich D*****, vertreten durch Dr. Steiner und Mag. Isbetcherian, Rechtsanwaltspartnerschaft in Wien, wegen Anfechtung einer Schenkung (hier: Erlassung einer einstweiligen Verfügung), über den Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichtes St. Pölten als Rekursgericht vom 29. Juni 2000, GZ 36 R 155/00p-42, womit die einstweilige Verfügung des Bezirk...
...7. 1999 die häusliche Gemeinschaft, kehrte aber zeitweilig, vor allem in...Gewaltanwendungen seien zumindest zu besorgen. . Das Rekursgericht...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei und Gegners der gefährdeten Partei Roman R*****, vertreten durch Mag. Gerold Beneder, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte und gefährdete Partei Eva R*****, vertreten durch Dr. Rolf Schuhmeister und Dr. Walter Schuhmeister, Rechtsanwälte in Schwechat, wegen Ehescheidung (hier: einstweiliger Verfügung nach § 382b EO), infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der klagenden Partei und Gegner der gefährdeten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Korneuburg als Rekursgericht vom 25. April 2002, GZ 25 R 76/02g-51, wom...
... "provozierendes" Verhalten des Gewaltopfers diesem nicht den Schutz der einstweiligen Verfügu..., wenn sie mit dem Antragsgegner in häuslicher Gemeinschaft leben oder innerhalb der letzten drei...
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... zum Begriff des Lebens in häuslicher Gemeinschaft im § 382b Abs 3 EO. 2. Das Verständ... eines räumlichen Naheverhältnisses, das Gewalt in der Familie gewöhnlich ermöglicht, zu bejahen...