Hydroelektrische Energie

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1 Dokument Für Hydroelektrische Energie
  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser, Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker und Dr.Rohrer als weitere Richter in der Entschädigungssache des Antragstellers Gert W*****, vertreten durch Dr.Dieter Poßnig, Rechtsanwalt in Villach, wider die Antragsgegnerin K***** Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Dr.Wolfgang Gewolf, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen Festsetzung einer Entschädigung nach §§ 117 f WRG, infolge Revisionsrekurse (Rekurse) beider Parteien gegen den Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt als Rekursgerichtes vom 28.Oktober 1992, GZ 3 R 313/92-23, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Spittal an der Drau vom 23.April 1992, GZ 9 Nc 5/...

    ...b) für den Betrieb von zwei hydroelektrischen Kraftanlagen des .. (Antragstellers). Der Landesh... der durch die Turbinen gewonnenen Energie wäre gegenüber der Wasserrechtsbehörde nur anze...



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