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Verwendung von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel
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Verneinender Kompetenzkonflikt zwischen Gericht und Verwaltungsbehörde; Feststellung der Zuständigkeit der Jagd- und Wildschadenskommission zur Entscheidung über den Anspruch auf Ersatz eines Wildschadens in Ermangelung eines verfahrensbeendenden Vergleichs
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. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Prüfungstaxen und die Regelung des Prüfungsaufwandes bei den Staatsprüfungen für den höheren Forstverwaltungsdienst, für Forstwirte und für das Forstschutz- und technische Hilfspersonal sowie bei der Prüfung für den Jagd- und Jagdschutzdienst.
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Der Oberste Gerichtshof hat am 9.August 1984 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral (Berichterstatter), Hon.Prof.Dr.
Steininger, Dr. Hörburger und Dr. Felzmann als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Wittmann als Schriftführer in der Strafsache gegen Franz A wegen des Vergehens des Eingriffs in fremdes Jagd- oder Fischereirecht nach § 137 StGB. über die von der Generalprokuratur erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Oberpullendorf vom 15. April 1980, GZ. U 47/80-18, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalt Dr. Gehart, des Vertreters des Subsidiarankläge...
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Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung von Bestimmungen des Niederösterreichischen Jagdrechts betreffend Jagd- und Wildschäden mangels Legitimation; zumutbarer Verwaltungsrechtsweg gegeben
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Verletzung im Eigentumsrecht durch Nichtzuspruch von Zinsen in einem Ersatzbescheid betreffend Verpflichtung aller Mitglieder einer Jagdgesellschaft zum Ersatz von Jagd- und Wildschäden
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Präjudizialität des §120 Abs2 zweiter und dritter Satz Nö. JagdG - Zurückweisung des weitergehenden Gerichtsantrags; Regelungen über den Ersatz von Jagd- und Wildschäden - Zivilrecht iSd. österr. Rechtssystems und "civil rights" iSd. Art6 MRK; kompetenzrechtliche Seite berührt die Anwendbarkeit des Art6 MRK nicht; Oberkommission für Jagd- und Wildschäden kein Tribunal iSd Art6 MRK; nachprüfende Kontrolle des VwGH reicht für Entscheidungen über Angelegenheiten des Kernbereichs der civil rights nicht aus (Hinweis auf VfSlg. 11500/1987; Abkehr zu VfSlg. 5100/1965)
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Keine Bedenken gegen die vorgesehene Nichtöffentlichkeit der Verhandlung vor der Landeskommission für Jagd- und Wildschäden als Tribunal nach dem Nö JagdG 1974 im Hinblick auf den österreichischen Vorbehalt zu Art6 EMRK; Verletzung im Eigentumsrecht durch Verpflichtung von - zum Zeitpunkt der Entstehung eines Wildschadens nicht der Jagdgesellschaft als Mitglied angehörenden - Jagdgesellschaftern zur Leistung von Schadenersatz
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Aufhebung der Regelung über den der Entscheidung der Bezirkskommission für Jagd- und Wildschäden vorangesetzten Vergleichsversuch des Geschädigten mit dem Jagdausübungsberechtigten bei sonstigem Anspruchsverlust wegen Verstoß gegen den Gleichheitssatz; sachlich nicht mehr begründbare Erschwerung bei der Erlangung behördlichen Rechtsschutzes
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Verletzung im Eigentumsrecht durch die Verpflichtung nur einiger und nicht aller (seinerzeitiger) Mitglieder einer Jagdgesellschaft zum Schadenersatz für Jagd- und Wildschaden; keine Befolgung der Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofes bei Erlassung des nun angefochtenen Ersatzbescheides durch die belangte Behörde