Junger Mensch

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29 Dokumente Für Junger Mensch
  • ... Beruf ein erst in Ausbildung stehender junger Mensch ergriffen hätte und welches Einkommen er a...

  • ZDG; keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des in §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung, insbesondere nicht durch einen Verfahrensfehler gravierender Natur

    ... die Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen grundsätzlich ab und würde daher bei Leistung de... verfügt - nicht wie ein junger Mensch, der eine auf gründlichen eigenen Überleg...

  • ZDG; keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung, insbesondere nicht durch verfahrensrechtliche Verstöße gravierender Natur

    ... die Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen grundsätzlich ab und würde daher bei Leistung de... Rechtsmittelwerber insgesamt nicht wie ein junger Mensch seines Alters und Ausbildungsstandes wirkte...

  • Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2008 - VEVO 2008

    ... Tierseuche sein können oder die menschliche Gesundheit gefährden können (im Folgenden genann...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Scheiderbauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kralik, Dr.Melber, Dr.Kropfitsch und Dr.Huber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karin W***, Salzstraße 13, 6401 Inzing, vertreten durch Dr.Peter Riedmann, Dr.G.Heinz Waldmüller, Rechtsanwälte in Innsbruck, wider die beklagten Parteien 1. Karl Heinz K***, Am Weidenbusch 31, D-5090 Leverkusen 3, 2. T*** Versicherungs-AG, Adenauerring 7, D-8 München, 3. V*** DER V*** Ö***, Schwarzenbergplatz 7, 1031 Wien, alle vertreten durch Dr.Georg Santer, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen S 853.723,16 s.A., infolge Revision der beklagten Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Inns...

    ...Dabei seien nicht nur menschliche und familiäre Gründe zu berücksichtigen, sonder...Daß ein junger Mensch ständig in der Wohnung seiner Eltern verbl...

  • ZivildienstG; gravierender Fehler auf dem Gebiet der Beweiswürdigung; Verletzung im durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

    ... Berufungswerber insgesamt nicht wie ein junger Mensch seines Alters und Ausbildungsstandes wirkte...

  • Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung aufgrund eines in die Verfassungssphäre reichenden Verfahrensmangels durch Nichterhebung eines tauglichen Zeugenbeweises zum Nachweis der inneren Einstellung des Zivildienstwerbers

    ..., wie wichtig es sein kann anderen Menschen mit Toleranz und Liebe entgegenzutreten. Nämlich ... verfügt, nicht wie ein junger Mensch, der eine auf gründlichen, eigenständigen...

  • Keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung; Fehlen der materiellen Voraussetzungen für die Befreiung von der Wehrpflicht in Ansehung des eigenen Standpunktes des Antragstellers

    ... es Mord sei, mit Waffen gezielt gegen Menschen vorzugehen. Weiters sei es abzulehnen von Notwehr ... widersprach - insgesamt nicht wie ein junger Mensch wirkte, der eine gefestigte innere Einstell...

  • Verletzung im Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung wegen Außerachtlassens bedeutsamer Bescheinigungsmittel im Rahmen der Beweiswürdigung

    ... es nicht zustande bringen, einen anderen Menschen zu töten. Gott habe das Leben geschaffen und er, ... verfüge, nicht wie ein junger Mensch gewirkt, der eine auf gründlichen, eigenst...

  • ZivildienstG; mangelnde Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

    ... aggressives Verhalten gegenüber anderen Menschen zu üben und im Notfall auch zu praktizieren. Er s...Der Bf. habe unsicher und nicht wie ein junger Mensch, der nach ausreichender gedanklicher Besch...



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