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. Kundmachung: Aufhebung einzelner Teile der Kundmachung des Landeshauptmannes von Niederösterreich, betreffend die Feststellung des Abschlusses einer Vereinbarung über den Kauf von Liegenschaften im Rahmen einer Aktion zur Aufstockung bäuerlicher Betriebe, durch den Verfassungsgerichtshof.
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Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Stmk GVG über die Genehmigungspflicht der Begründung eines Zweitwohnsitzes mangels unmittelbarer Betroffenheit des an einem Kauf interessierten Antragstellers
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers Viktor Z*****, Spenglermeister, ***** L*****, M*****gasse 17, vertreten durch Dr. Josef Hippacher, Rechtsanwalt in Lienz, wegen Verbücherung eines Kauf-, Wohnungseigentums- und Dienstbarkeitsvertrages betreffend die EZ ***** der KG L*****, infolge Revisionsrekurses des Antragstellers gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgerichtes vom 7. Mai 1991, GZ 1 b R 71/91, TZ 1179/91-3, womit der Beschluß des Bezirksgerichts Lienz vom 16. April 1991, TZ 1102/91-2, bestätigt wurde, folgenden
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Keine Verletzung im Eigentumsrecht durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag ausländischer Staatsangehöriger wegen Überfremdung; denkmögliche Verneinung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Erteilung der Zustimmung
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Feststellung einer Verletzung im Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist durch überlange Verfahrensdauer in einem Disziplinarverfahren gegen eine Rechtsanwältin wegen Verletzung von Berufs- und Standespflichten in Zusammenhang mit der Übernahme einer Treuhandverpflichtung zur Lastenfreistellung von Liegenschaftsanteilen im Rahmen eines Kauf- und Wohnungseigentumsvertrags; Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Umfang des Strafausspruches; im Übrigen Abweisung der Beschwerde
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Feststellung einer Verletzung im Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist durch überlange Verfahrensdauer in einem Disziplinarverfahren gegen eine Rechtsanwältin wegen Verletzung von Berufs- und Standespflichten in Zusammenhang mit der Übernahme einer Treuhandverpflichtung zur Lastenfreistellung von Liegenschaftsanteilen im Rahmen eines Kauf- und Wohnungseigentumsvertrags; Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Umfang des Strafausspruches; im Übrigen Abweisung der Beschwerde
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Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetzes betreffend Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten und eines Antrags auf Entscheidung eines bejahenden Kompetenzkonfliktes zwischen OGH und dem Ausschuß einer Rechtsanwaltskammer betreffend den Kauf von Honorarforderungen eines Anwalts durch einen anderen Anwalt; keine rechtliche Betroffenheit mangels Vorliegens eines Kompetenzkonfliktes zwischen Gerichten einerseits und aufgrund fehlender Identität der Sache
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GrEStG §4 Abs1 Z3; Vorschreibung von Grunderwerbsteuer für den Kauf eines Liegenschaftsanteiles von einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum zur Begründung von Wohnungseigentum im von der Verkäuferin zu errichtenden Wohnhaus, weil der Bf. diesen begünstigten Zweck nicht innerhalb von acht Jahren erfüllt habe; Verletzung im Gleichheits- und im Eigentumsrecht
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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Kauf- und Tauschvertrages mangels Selbstbewirtschaftung des von der beteiligten Partei erworbenen Grundstücks und wegen mangelnder fachlicher Befähigung des Erwerbers; verfassungswidrig erkannte Bestimmung über die Voraussetzung der Selbstbewirtschaftung bis zu ihrem Außerkrafttreten unangreifbar und von der Behörde anzuwenden; Aufhebung des angefochtenen Bescheides hinsichtlich der Versagung der Genehmigung eines weiteren Kaufvertrages wegen Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter mangels Zuständigkeit der Berufungsbehörde zur Fällung einer Sachentscheidung; Berufungsgegenstand bloß Frage des Vorliegens von "res iudicata
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Änderung der Solvabilitätsverordnung
... der vorzeichenneutral addierten gewichteten Kauf- und Verkaufspositionen. Kreditinstitute haben das...