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Art138 Abs1 B-VG; kein bejahender Kompetenzkonflikt zwischen einem Gericht und einer Verwaltungsbehörde
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Art138 Abs1 B-VG; kein verneinender Kompetenzkonflikt zwischen VwGH und einem anderen Gericht
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer, Dr. Steinbauer, Dr. Rohrer und Dr. Spenling als weitere Richter in der Pflegschaftssache des ***** mj Martin G*****, vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als Unterhaltssachwalter, wegen Unterhaltsfestsetzung gegenüber dem außerehelichen Vater Robert S*****, über den negativen Kompetenzkonflikt zwischen dem Bezirksgericht Favoriten und dem Bezirksgericht Bludenz gemäß § 47 JN den
Beschluss
gefasst:
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Art138 Abs1 B-VG; kein bejahender Kompetenzkonflikt; keine Identität der Sache
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Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos; künftige Beschwerde gegen einen Bescheid der Agrarmarkt Austria (AMA) erwiese sich als verspätet; Individualantrag zur Anfechtung des AMA-Gesetzes unzulässig infolge zumutbaren Umwegs; allenfalls in Betracht kommender Amtshaftungsprozess im ordentlichen Rechtsweg auszutragen; Kompetenzkonflikt zwischen Landesgericht und Volksanwaltschaft nicht denkbar
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Kein bejahender Kompetenzkonflikt zwischen einem Gericht und einer Verwaltungsbehörde; Rechtssache nach jeweils anderen Rechtsnormen zu beurteilen - keine Identität des Streitgegenstandes; Abweisung des Verfahrenshilfeantrages wegen offenbarer Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung
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Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines verneinenden Kompetenzkonfliktes zwischen dem Verwaltungsgerichtshof und der Sicherheitsdirektion in Sachen der Ausweisung einer Fremden; kein Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsbehörde und nachprüfendem Verwaltungsgerichtshof
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Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines verneinenden Kompetenzkonfliktes zwischen dem Verwaltungsgerichtshof und der Sicherheitsdirektion in Sachen der Ausweisung einer Fremden; kein Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsbehörde und nachprüfendem Verwaltungsgerichtshof
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Verneinender Kompetenzkonflikt zwischen Gericht und Verwaltungsbehörde; Feststellung der Zuständigkeit des Gerichts zur Entscheidung über den Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechts
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Einstellung des Verfahrens betreffend einen negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Gericht und einer Verwaltungsbehörde wegen Klaglosstellung des Beschwerdeführers infolge kassatorischer Berufungsentscheidung der Verwaltungsbehörde (Bundesminister für Arbeit und Soziales) während Anhängigkeit des Verfassungsgerichtshofverfahrens