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. Gesetz: Übergangsbestimmungen für die Veranlagung der Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer für die Kalenderjahre 1944 und 1945 (Steuerübergangsgesetz).
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...Rechtssatz. Die Körperschaftssteuer ist als Einkommensteuer juristischer Personen (§...
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... von Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Kapitalertragsteuer und Abzugssteuer gem §99 ESt...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek, Dr. Glawischnig und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Konkurssache über das Vermögen der M***** GmbH, *****, vertreten durch Puttinger, Vogl & Partner Rechtsanwälte GmbH in Ried im Innkreis, Masseverwalterin WGK Wagner-Korp-Grünbart Rechtsanwälte GmbH in Ried im Innkreis, vertreten durch Dr. Armin Grünbart, über den Revisionsrekurs der Gemeinschuldnerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 11. Dezember 2006, GZ 2 R 226/06b-47, mit dem der Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 19. Oktober 2006, GZ 17 S 9/06i-41, teilweise abgeä...
...Körperschaftssteuer EUR 424.000. Kapitalertragsteuer ...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Konkurssache über das Vermögen der M***** GmbH, *****, vertreten durch Puttinger, Vogl & Partner Rechtsanwälte GmbH in Ried im Innkreis, Masseverwalterin WGK Wagner-Korp-Grünbart Rechtsanwälte GmbH in Ried im Innkreis, vertreten durch Dr. Armin Grünbart, über den Revisionsrekurs der Masseverwalterin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 11. Dezember 2006, GZ 2 R 226/06b-47, mit dem der Beschluss des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 19. Oktober 2006, GZ 17 S 9/06i-41, teilweise a...
...Körperschaftssteuer EUR 424.000. Kapitalertragsteuer ...
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Der Oberste Gerichtshof hat am 23.August 1990 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichshofes Dr. Horak, Dr. Felzmann, Dr. Rzeszut und Dr. Markel als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Löschenberger als Schriftführerin in der Strafsache gegen Aloisia G*** wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach §§ 11 zweiter Fall, 33 Abs. 1 FinStrG über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Angeklagten Aloisia G*** gegen das Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt als Schöffengericht vom 14.März 1990, GZ 7 Vr 627/89-10, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalt Dr. Strasser, des Vertreters des Finanzamts für Körperscha...
..., und zwar 1,012.224 S an Körperschaftssteuer für 1984, 278.492 S an Gewerbesteuer für 1984, 6...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****, vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner, Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die beklagte Partei Dr. Klemens D*****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der S*****, wegen 67.979,37 EUR sA, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 1. Februar 2008, GZ 3 R 6/08m-10, mit dem infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 22. Oktober 2007, GZ 21 Cg 72/07k-6, abgeändert wurde, in nichtöf...
... werde auf die Körperschaftssteuerveranlagung angerechnet. Werde die Erklärung nach § 94 Z 5 E...
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Der Oberste Gerichtshof hat am 9. Mai 2006 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ebner, Dr. Danek, Dr. Schwab und Dr. Lässig als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Gebhart als Schriftführer, in der Strafsache gegen Dr. Egon R***** wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten sowie die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffengericht vom 12. Juli 2005, GZ 22 Hv 107/03s-34, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
gefasst:
... und 2000 eine Verkürzung an Körperschaftssteuer in der Höhe von 689.616 S (50.116,35 EUR) bewirkt...
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Der Oberste Gerichtshof hat am 8.September 1994 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Reisenleitner als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kuch, Mag.Strieder, Dr.Rouschal und Dr.Schmucker als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag.Kriz als Schriftführer, in der Strafsache gegen Avdija S***** wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG und eines anderen Finanzvergehens über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten sowie über die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Finanzamtes für Körperschaften gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 17.März 1994, GZ 6 e Vr 8552/93-28, nach Anh...
...Alkoholabgabe um 27.334 S,. Körperschaftssteuer um 401.610 S,. Gewerbesteuer um 192.758 S;. (zu 2....
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Der Oberste Gerichtshof hat am 10. Februar 2004 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Mayrhofer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ebner, Dr. Danek, Dr. Schwab und Dr. Lässig als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Kainz als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Milijan G***** wegen der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs 1 FinStrG und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten sowie über die Berufung des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk als Finanzstrafbehörde I. Instanz gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 22. Mai 2003, GZ 123 Hv 19/03w-39...
... zur Umsatz- und Körperschaftssteuer für das Kalenderjahr 1999 zu bewirken versucht, d...