Der Oberste Gerichtshof hat am 20.Feber 1990 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger, Dr. Lachner, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Kluwik als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Wolfgang E*** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch und mit Waffen nach §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z 1, 2 und 4, 130 dritter, vierter und fünfter Qualifikationsfall sowie 15 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 11.August 1989, G...
... des Kommissars D*** von der Kriminalpolizei Dortmund als Zeugen wurde begehrt, um darzutun, da..., daß im Zuge der beim Angeklagten in Köln vorgenommenen Hausdurchsuchung wertvoller Schmuck ...