Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** Limited, ***** vertreten durch Zeiner & Zeiner, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien 1. Klaus J. H***** und 2. Axel H*****, beide vertreten durch Dr. Harald Schmidt, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung, Rechnungslegung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren 27.615,68 EUR), über die außerordentlichen Revisionsrekurse sämtlicher Parteien gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgeri...
...Unter anderem lässt er von einer in Berlin ansässigen Zigarettenfabrik Zigaretten herstellen... mittleren und fernen Osten, Afrika, Lateinamerika und Australien. Der Zweitbeklagte vertreibe die Zi...