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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Prückner, Dr. Schenk, Dr. Hurch und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Eugeni K*****, in Obsorge der Mutter Julia K*****, wegen Unterhaltsfestsetzung, über den ordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Viktor K*****, vertreten durch Arto Leinonen, Rechtsanwalt in D-86152 Augsburg, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 15. September 2003, GZ 44 R 612/03f-31, womit über den Rekurs des Vaters der Beschluss des Bezirksgerichtes Leopoldstadt vom 24. Juli 2003, GZ 4 P 25/03z-18, bestätigt wurde, den Beschluss
gefasst:
...12. 1995 geborenen Tochter in Deutschland. Der durch seine Mutter vertretene Sohn beantragte... ferner davon aus, dass die Lebenshaltungskosten in Deutschland nicht höher als in Österreich sei...
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. Kundmachung: Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
... DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER KRONPRINZ VON BEL..., die durch eine Senkung der Lebenshaltungskosten hervorgerufen werden;. d) auf Lohnsenkungen, die u...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj 1. Jonathan S*****, 2. Tobias S*****, und 3. Madita S*****, in Pflege und Erziehung der Mutter Anja S*****, vertreten durch den Jugendwohlfahrtsträger Land N***** als besonderer Vertreter in Unterhaltsangelegenheiten, dieser vertreten durch den Magistrat der Stadt K*****, über den Revisionsrekurs des Vaters Andreas S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Krempl, Rechtsanwalt in St. Pölten, gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 12. November 2008, GZ 23 R 257/08d-U-52, womit über Rekurs des Vaters der Beschluss des Bezirksgeri...
... zunächst im Haushalt des Vaters in Deutschland. Mit Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 10. J..., dass unter Umständen die Lebenshaltungskosten am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Vaters berück...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Richard Bauer und Franz Erwin Niemitz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei K*** V*** e.G., Bad Kreuznach, Salinenstraße 42, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Dr. Kurt Asamer und Dr. Christian Schubert, Rechtsanwälte in Salzburg, wider die beklagte Partei B*** Baukooperation Gesellschaft mbH, Salzburg, Sterneckstraße 55, vertreten durch Dr. Walter Nimführ, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen S 5.040,-- sA (Revisionsstreitwert S 2.374,20 sA), infolge Revision der b...
..., auf allfällige höhere Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik Deutschland Rücksicht zu ne...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Melber als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Graf, Dr.Schinko, Dr.Tittel und Dr.Baumann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Berisha M*****, vertreten durch Rechtsanwälte & Strafverteidiger Dr.Sieglinde Lindmayr, Dr.Michael Bauer, Dr.Günter Secklehner Kommandit-Partnerschaft in Liezen, wider die beklagten Parteien 1. P***** Kurt sen, 2. P***** Kurt jun, beide *****, und 3. ***** Versicherungs-AG, ***** alle vertreten durch Dr.Roger Haarmann und Dr.Bärbl Haarmann, Rechtsanwälte in Liezen, wegen S 105.600 sA, infolge Revision der beklagten Parteien gegen das Urteil des Landesgerichtes Leoben als Berufungsgerichtes vom 22.Juni 1995...
... Am 4.7.1987 wurde der Kläger, ein in Deutschland lebender Gastarbeiter aus dem Kosovo, bei einem vo... werden könne, daß die Lebenshaltungskosten einer Erwachsenen und zweier Kinder in Deutschland...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Angst als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden Partei Dr. Wolfgang K*****, vertreten durch Dr. Harald Pohlhammer, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. Ortrun P*****, 2. mj. Sarah K*****, 3. mj. Rebecca K*****, und 4. mj. Elias K*****, die zweit- bis viertbeklagten Parteien vertreten durch die Erstbeklagte, diese vertreten durch Dr. Ingrid Türk, Rechtsanwältin in Lienz, wegen Einwendungen gegen den betriebenen Anspruch gemäß § 35 EO (Streitwerte: 131.072,89 S und 103.707,22 S), über Revisionsrekurs und Revision des Klägers gegen den Beschluss und d...
...Er habe in Deutschland eine Praxis eröffnen wollen, was sich aber als sc..., zumindest infolge höherer Lebenshaltungskosten einen Regelbedarfsanspruch in der Höhe der im sei...
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. Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit samt Anhang und einer Erklärung der Republik Österreich
... Änderungen in den Lebenshaltungskosten ergeben,. zu überprüfen. Artikel 66. 1. Bei ...IV bis VI und IX), Bundesrepublik Deutschland. (Teile II bis X), Griechenland (Teile II bis VI u...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Huber, Dr. Prückner und Dr. Schenk als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj. Cornelia B*****, geboren am 29. März 1990, ***** vertreten durch die Mutter, Payoong M*****, diese vertreten durch Dr. Wolfgang Rainer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dieter B*****, vertreten durch Dr. Michael Göbel und Dr. Markus Groh, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterhalts, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 2. Dezember 1998, GZ 45 R 291/98x-146, womit das Urteil des Bezirksgeri...
...sterreich, beliefen sich die Lebenshaltungskosten eines Kleinkindes in Thailand doch nur auf 25 % de... zu einer höheren Leistung, als er in Deutschland zu zahlen gehabt hätte, verpflichtet. Daß vor th...
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. Protokoll I der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) und Protokoll II der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer des Zusatzübereinkommens zur CIV über die Haftung der Eisenbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden und Protokoll III der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) betreffend die Erhöhung der kilometrischen Höchst...
... nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu den ... ständigen Anstiegs der Lebenshaltungskosten trotz der vom Zentralamt verfolgten Sparpolitik ni...
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. Kundmachung: Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaf
..., DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,... Entwicklung der Lebenshaltungskosten während des letzten Haushaltsjahres ergibt. Der...