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Aufhebung von Bestimmungen des Sbg Landes-VerfassungsG 1945 und der Sbg LandtagswahlO 1978 über die Wahlbezirkseinteilung und die Mandatsverteilung wegen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältniswahl durch Annäherung an ein Mehrheitswahlrecht angesichts der Notwendigkeit von mehr als 50 Prozent der Stimmen in einem bestimmten Wahlkreis; Präjudizialität sämtlicher bedenklicher Normen in den Grenzen der im Anlaßfall behaupteten Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens - nämlich Wahldurchführung aufgrund mehrerer dem Verhältniswahlprinzip zuwiderlaufender Vorschriften - gegeben, auch bei zu eng gehaltenem Antrag auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens
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... Verhältniswahlrecht oder am Mehrheitswahlrecht oder am Konkordanzprinzip orientiert oder das sich...
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... Verhältniswahlrecht, dem Mehrheitswahlrecht, der Persönlichkeitswahl oder per Akklamation z...
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Einräumung eines weiten Gestaltungsfreiraumes durch Bundesverfassung für die die Organisation des Landes regelnden Normen; Wahl des Landeshauptmannes - kein Verstoß der in §53 Abs4 geregelten Wahlmethode für den Fall einer Pattstellung im Landtag gegen das Gleichheitsgebot bzw. das demokratische Prinzip; Gesetzmäßigkeit der Zusammensetzung des Landtages kann im Verfahren über die Wahl des Landeshauptmannes insoweit nicht geprüft werden, als Möglichkeit einer Anfechtung nach Art141 Abs1 lita besteht
... modifizierten Mehrheitswahlrecht vor; es gibt diesem den Kreationsmodus prägenden ...
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Vbg. Gemeindewahlgesetz; Aufhebung des 8. Abschn. wegen Unvereinbarkeit mit dem verfassungsgesetzlich gebotenen System der Verhältniswahl; insbesondere Aufhebung des §47 Abs2 wegen Verstoßes gegen Art148 und Art10 Abs1 Z1 B-VG; Unzulässigkeit einer bindenden Regelung der Anfechtungsberechtigung für Wahlen vor dem VfGH durch den Landesgesetzgeber
...Der für das Mehrheitswahlrecht charakteristische Satz 'alles oder nichts' (Karl R...
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Einräumung eines weiten Gestaltungsfreiraumes durch Bundesverfassung für die die Organisation des Landes regelnden Normen; Wahl des Landeshauptmannes - kein Verstoß der in §53 Abs4 geregelten Wahlmethode für den Fall einer Pattstellung im Landtag gegen das Gleichheitsgebot bzw. das demokratische Prinzip; Gesetzmäßigkeit der Zusammensetzung des Landtages kann im Verfahren über die Wahl des Landeshauptmannes insoweit nicht geprüft werden, als Möglichkeit einer Anfechtung nach Art141 Abs1 lita besteht
... modifizierten Mehrheitswahlrecht vor; es gibt diesem den Kreationsmodus prägende...
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Keine Stattgabe einer Anfechtung der Wahl in die Oberösterreichische Landesregierung am 30.10.91; keine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch die Einräumung des Rechtes des Landtags in der Landesverfassung auf Einrechnung des Landeshauptmannes in die Liste seiner Partei mangels bundesverfassungsgesetzlicher Regelung der Berechnung der Zahl der Mitglieder der Landesregierung
... Verhältniswahlrecht oder am Mehrheitswahlrecht (allenfalls auch qualifizierter Mehrheiten) oder a...
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Der Anfechtung der Wahl der Kärntner Landesregierung wird nicht stattgegeben; weiter Gestaltungsfreiraum für das die Organisation des Landes regelnde Landesverfassungsrecht durch die Bundesverfassung; Bestellungsregelung als Verhältniswahlsystem in Form der Fraktionswahl in Einklang mit Art101 B-VG; kein Verstoß gegen das demokratische Prinzip
... Verhältniswahlrecht oder am Mehrheitswahlrecht oder am Konkordanzprinzip orientiert oder das sich...
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Abweisung der Anfechtung der Kärntner Landtagswahl vom 07.03.99; keine Bedenken gegen die Regelung betreffend das Grundmandat; kein Systemwechsel zur Mehrheitswahl; keine Verfassungswidrigkeit der Regelungen betreffend Wahlkreiseinteilung, Mandatszahl im Landtag, und Mandatszuweisung an Wahlkreise und Parteien; kein Verstoß gegen den Grundsatz des gleichen Wahlrechts und gegen den Gleichheitssatz durch von Bund und anderen Ländern abweichende Regelungen; kein Eingehen auf demokratiepolitische Überlegungen
... (übersichtlicheren) Mehrheitswahlrecht (bei dem die Mehrheit in den einzelnen Wahlkreisen...
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Keine Stattgabe der Anfechtung der Tiroler Landtagswahl vom 07.03.99; Verfristung im Umfang der nicht vom VfGH mit Erkenntnis vom 16.10.99 aufgehobenen wahlbehördlichen Verfahrensschritte; mangelnde Substanziierung hinsichtlich des Vorwurfs der Zugrundelegung ursprünglicher Sprengelwahlergebnisse; kein Eingehen auf die behauptete Befangenheit eines Mitglieds der Kreiswahlbehörde; Prüfungsbefugnis des VfGH auch hinsichtlich der Gültigkeit der Stimmzettel; keine Beschränkung der Prüfungsbefugnis auf die rechtmäßige Handhabung der der Kreiswahlbehörde eingeräumten Zuständigkeit; Überprüfung der Stimmzettel durch die (möglicherweise unzuständige) Kreiswahlbehörde im Ergebnis gesetzmäßig; kein Einfluß auf das Wahlergebnis
...hrung einer Wahl in Form des Mehrheitswahlrechtes. Daher entstand bei jenen Personen, die überhau...