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. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel, Regierung der Volksrepublik Bangladesh, andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
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. betreffend das Abkommen über den Luftverkehr
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Der Oberste Gerichtshof hat am 16.April 1996 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Walenta als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Massauer und Dr.E.Adamovic als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag.Eckert-Szinegh als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Dr.Kurt U***** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 und § 15 StGB sowie anderer strafbarer Handlungen, AZ 9 Vr 1969/95 des Landesgerichtes Klagenfurt, über die Grundrechtsbeschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Graz vom 11.März 1996, AZ 10 Bs 85/96 (= ON 79), nach Anhörung des Generalprokurators in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
... erteilt sowie Beamte des Bundes- ministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zur amtsm...
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Keine Gesetzwidrigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Wiener Außenring-Autobahn A 21 zum Zwecke des Lärmschutzes; ausreichendes Ermittlungsverfahren; keine gesetzwidrige Nichtberücksichtigung eines verkehrstechnischen Gutachtens
...Am 15. November 1995 hat der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zu Zl. 138.021... Besprechung" und dem bereits zuvor im Ministerium gefassten Entschluss, dem bestenfalls eine nicht n...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Michael G*****, vertreten durch Dr. Albrecht Feichtner und Dr. Anneliese Lindorfer, Rechtsanwälte in Kitzbühel, wider die beklagte Partei D*****gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Stephan Duschel, Rechtsanwalt in Wien, wegen 55.410 S sA infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Handelsgerichts Wien als Berufungsgericht vom 10. März 1998, GZ 1 R 560/97t-49, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 30. April 1998, womit infolge Berufung der beklagten Parte...
... Partei das Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien vom 23. Juni 1997, GZ 9 C 534/9... Tbilissi [Tiflis], registriert beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen der Republik Georgien...
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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Tiroler Rechtsanwaltskammer, Innsbruck, Meranerstraße 3, vertreten durch Dr. Markus Heis, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei Gerd N*****, vertreten durch Dr. Klaus Vergeiner, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert 36.336,42 EUR), infolge der Revisionen beider Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 7. November 2002, GZ 2...
..., insbesondere durch das Einschreiten für Schuldner in Insolvenzverfahren, zu vertreten und ... und Datenverarbeitung der Wirtschaftskammer Österreich am 1. 6. 1996 beschlossene "Berufsbild... 33.820/15-III/A/1/00, vertritt dieses Ministerium folgende Rechtsmeinung: Die Befugnis der Unternehm...
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. Bundesgesetz: Gewerberechtsnovelle 1965
... Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft und die zuständige Kammer für Arbeiter und A... Landesregierung) — Ministerium für Wirtschaft und Arbeit —. betreffend ...
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. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Deutschen Demokratischen Republik gemäß Rn. 10602 ADR betreffend Übergangsvorschriften hinsichtlich der ADR-Novelle vom 1. Jänner 1990
...publik, Ministerium für Verkehr, vom 13. September 1990, Z. A 13-5/...