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Rechtsprechung
Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. WII-2/01, im 07 März 2002
Recurso nº 16481
Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und im passiven Wahlrecht durch neuerliche Aberkennung eines Gemeindevorstandsmandates, diesmal aufgrund eines Misstrauensantrages; keine Rechtskraft der früheren, vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärten Mandatsaberkennung in Bezug auf den nunmehr angefochtenen Mandatsverlust; von einem allgemeinen Vertretungskörper empfangene Mandate vom Schutz des passiven Wahlrechts nicht umfasst
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Rechtsprechung
Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. WII-2/01, im 07 März 2002
... Gemeindevorstandsmandates, diesmal aufgrund eines Misstrauensantrages; keine Rechtskraft der früheren, vom ...... Beschlussfassung des Gemeinderates über einen Misstrauensantrag nachfolgenden Administrativverfahren den ...
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Rechtsprechung
Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. KI-1/07, im 30 Juni 2007
Recurso nº 18191
Feststellung der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Vorstandsbeschlusses der Kammer für Arbeiter und Angestellte Tirol über die Abberufung des Antragstellers als Direktor der Kammer für Arbeiter und Angestellte Tirol; Abberufung durch vor dem VwGH anfechtbaren Bescheid; keine Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichts
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