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. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 7 Mühlkreis Autobahn ? Anschlußstelle "Neue Heimat" im Bereich der Stadt Linz
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 31.August 1989 verstorbenen Josef S*** infolge Rekurses der S*** W*** gegen den Beschluß des Landesgerichtes Lün ZRS Wien als Rekursgericht vom 17.Mai 1990, GZ 47 R 371/90-24, womit der Rekurs der S*** W*** gegen den Beschluß des Bezirksgerichtes Hietzing vom 6.April 1990, GZ 3 A 525/89-21, zurückgewiesen wurde, folgenden
Beschluß
gefaßt:
...Dem Rekursgericht wird die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zu... 31.8./5.9.1989 meldete das Pflegeheim der Stadt Wien nach dem am 31.8.1989 verstorbenen Josef S***...
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Einkommen- und Gewerbesteuer; Änderung der jahrelangen vertretbaren Praxis einer Behörde darf nicht zu einer Doppelbesteuerung führen; Verletzung von Treu und Glauben; Verstoß gegen das Gleichheitsgebot
...Mai 1975 unter Wiederaufnahme der Verfahren neue Bescheide betreffend die Festsetzung der Einkommen... die Berufungsbehörde das Finanzamt Graz-Stadt gem. §289 BAO an, hierüber mittels Berufungsvore...
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...In der Nummer des "Neuen Kuriers" vom 22. Oktober 1954 wurde auf der ersten..."Kuriere gehen durch die Stadt und teilen 50 S Noten aus. Der "Neue Kurier" will ...
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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Marold als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Jensik, Dr. Zehetner und Dr. Klinger als Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Erika P***, Angestellte, 2. Walter P***, Kfz-Mechanikermeister, beide Drosendorf-Stadt, Hornerstraße 13, beide vertreten durch Dr. Josef Lentschig, Rechtsanwalt in Horn, betreffend die EZ 100 KG Stadt Drosendorf infolge Revisionsrekurses der Antragsteller gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Krems an der Donau als Rekursgerichtes vom 19. Juni 1986, GZ. 1 b R 131/86, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Horn vom 28. Mai 1985, GZ. TZ 960/85, abgeändert wurde, folgenden
Beschluß
gefaßt:
...
... lastenfrei abgeschrieben, hiefür eine neue EZ im selben Grundbuch eröffnet und hierauf das E...
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Änderung des Eisenbahngesetzes 1957
... beantragten Ausstellung einer neuen Sicherheitsbescheinigung ? Teil A hat dieses dem B... zur Beförderung von Personen im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr erbracht werden dü...
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... der von der Heil- und Pflegeanstalt der Stadt Wien zum Nachlaß angemeldeten Pflegegebühren im ... eine nach Verfahrensergänzung zu fällende neue Entscheidung aufgetragen. Die Heil- und Pflegeanst...
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. Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften
...Stadt- und Landentwicklung,. dem Umweltschutz, der Verbe... Gruppe beschließt über die Aufnahme neuer Mitglieder. Jede Delegation kann sich im Einverneh...
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Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
... Justizverwaltung des Exekutivkomitees der Stadt Minsk, Notariatsarchiven und Notaren;-Bildungsmini...Das Justizministerium von Spanien hat ein neues System für die Ausstellung von Apostillen eingeri...
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AutomatenV der Stadt Sbg.; in der Z2 des ersten Absatzes Verbotszonen bei sämtlichen Aufnahmestellen der Obus- und Autobuslinien festgesetzt - Überschreiten der eng auszulegenden Verordnungsermächtigung des §52 Abs4 Z2 GewO; Aufhebung dieser Verordnungsstelle
... den Randbereichen der Stadt entstehen immer neue Siedlungen, in denen Familien mit Kindern einziehe...