-
. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kenia über den Flugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus
... ist, und im Falle Kenias die Ostafrikanische Gemeinschaft,. die durch den im Anhang zum Gesetz....
-
Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Oktober 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ebner, Dr. Danek, Dr. Schwab und Mag. Lendl als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Wiaderek als Schriftführer, in der Strafsache gegen Mag. Rudolf G***** wegen des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Schöffengericht vom 16. Jänner 2007, GZ 041 Hv 141/06f-14, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
gefasst:
...r die griechische Waffenfirma S***** in Ostafrika als Repräsentant und Vermittler von Waffengeschä...
-
. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Republik von Tansania über den Flugverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus
... ist, und im Falle Tansanias die Ostafrikanische Gemeinschaft,. die durch den im Anhang zum Gesetz ...
-
. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Uganda über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus
... ist, und im Falle Ugandas die Ostafrikanische Gemeinschaft, die durch den im Anhang zum Gesetz ...
-
. Vertrag und Übereinkommen des Weltpostvereines
..., den portugiesischen Gebieten von Ostafrika, Asien und Ozeanien, der Volksrepublik Rumänien...
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schlosser, Dr. Kellner, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz G*****, vertreten durch Dr. Walter Eisl, Rechtsanwalt in Amstetten, wider die beklagte Partei Rosa Maria G*****, vertreten durch Dr. Gert Üblacker-Risenfels, Rechtsanwalt in Amstetten, wegen S 453.835,34 s. A. infolge Rekurses der klagenden Partei gegen den Beschluß des Landesgerichtes St.Pölten als Rekursgerichtes vom 11. September 1990, GZ R 436/90-36, womit das Urteil des Bezirksgerichtes Scheibbs vom 27. April 1990, GZ 2 C 5008/89-28, aufgehoben wurde, folgenden
Beschluß
gefaßt...
... Sri Lanka, auf die Malediven und nach Ostafrika unternommen. Der Kläger habe einmal allein einen ...
-
..., den portugiesischen Kolonien in Ostafrika,. Asien und Ozeanien, Rumänien, der Republik Sa...
-
. samt Anlagen l bis 6, Schlußprotokoll und Zusatzprotokollen I bis IV.
...Argentinien, Australien, Britisch-Ostafrika, Bulgarien, China, Dahomey, Dänemark, Ecuador,....
-
. Vertrag und Übereinkommen des Weltpostvereines.
..., den Portugiesischen Provinzen in Ostafrika, Asien und Ozeanien, der Rumänischen Volksrepub...
-
. Schlußprotokoll und Zusatzprotokoll zum Weltnadirichtenvertrag.
... und die Insel Man sowie für Britisch-Ostafrika gelten. XXVII. Für die Tschechoslowakei:. Die t...