Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer, Dr. Rohrer, Dr. Adamovic und Dr. Spenling als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für K*****, vertreten durch Frischenschlager & Gallistl, Rechtsanwälte in Linz, wider die beklagte Partei Dr. Alexander Schöller, Rechtsanwalt in Wien, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der I***** ReiseveranstaltungsgmbH, *****, wegen S 3.000,-- (Streitwert gemäß § 55 Abs 4 JN S 60.000,--), infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Handelsgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 7. Mai 1996, GZ 1 R 325/96g-27, womit infolge Berufung der beklagten Partei das U...
... hatten sie vorgehabt, einen Urlaub in der Türkei zu buchen, hatten aber von diesem Vorhaben Abstand... Ereignisse sei es den genannten Pauschalreisenden unzumutbar gewesen, nach Rhodos zu reisen. . Die...