-
- Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft,...
Budgetbegleitgesetz 2011
... für Finanzen Äußerungen innerhalb einer Woche erstatten, die der Rechnungshof zu berücksi... obliegt dem Vorsteher oder Präsidenten des Verwahrschaftsgerichts als Angelegenheit der J... aus je einem Mitglied der folgenden Institutionen: 1. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und ...
-
...(1) bezeichnet der Begriff "Investor einer Vertragspartei"a)eine natürliche Person, die in ... oder eine von ihr hierzu ermächtigte Institution aufgrund einer Schadloshaltung, Garantie oder eine... einer relevanten Vereinbarung den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes ersuchen, die er...
-
Unrechtmäßige Verweigerung einer Sachentscheidung durch Zurückweisung einer verfahrensrechtlich zulässigen Berufung gegen eine als Bescheid zu wertende Erledigung; unrechtmäßige Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch Entscheidung im Devolutionsweg; Entziehung des gesetzlichen Richters
...Nr. 14/1969 i.d.g.F. vertritt der Präsident die Landeskammer nach außen. Gemäß §15 Abs5 le... sich mit Hoheitsgewalt ausgestatteten Institution, nämlich der Landeskammer und ist eigenhändig vo...
-
Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006
... und Wahl der Auftragsvergabe im Wege einer elektronischen Auktion § 32. Abschluss von Rahmen... Landesregierung, Staatssekretäre, der Präsident des Rechnungshofes, Mitglieder der Volksanwaltscha... im Wirkungsbereich jener Institution betreffen, der sie angehören oder die sie gemäß...
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Niederreiter, Dr.Schalich, Dr.Tittel und Dr.I.Huber als weitere Richter in der Ablehnungssache des mj. Dieter S*****, vertreten durch seine Mutter Maria Anna H*****, gegen den Präsidenten, den Vizepräsidenten und sämtliche Richter des Landesgerichtes F***** in der beim Bezirksgericht B***** anhängigen Pflegschaftssache des mj. Dieter S*****, GZ P 307/90, infolge des von Maria Anna H***** namens Dieter S***** erhobenen Rekurses gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 21.Juni 1993, GZ 3 Nc 105/93-5, den
Beschluß
gefaßt:
...Maria Anna H***** reagierte mit einer am 5.4.1993 überreichten Eingabe, mit der sie ua ... Person, niemals aber das Gericht als Institution abgelehnt werden. Rechtliche Beurteilung. Der gege...
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Heidi P*****, vertreten durch Dr. Markus Ch. Weinl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Hans P*****, vertreten durch Mag. Martin Mennel, Rechtsanwalt in Feldkirch, wegen Feststellung der Unwirksamkeit gerichtlicher Vergleiche (AZl 4 C 666/97m des Bezirksgerichtes Bludenz), infolge Rekurses der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck in Ablehnungssachen vom 25. September 2000, GZ 2 Nc 31/00k-2, womit der Ablehnun...
... Feldkirch einschließlich des Präsidenten und des Vizepräsidenten als befangen abzulehnen, ... sei völlig falsch, womit der Verdacht einer voreingenommenen Betrachtung und subjektiven Parte... Person, niemals aber das Gericht als Institution. Die Ablehnung eines ganzen Gerichtes sei daher nu...
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Samsegger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Schlosser, Dr. Redl und Dr. Kellner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Kindes Timar Emanuel EL - S***, geboren am 29.März 1982, im Haushalt seiner Mutter Eva Maria EL- S***, Tierbetreuerin, Linz, Rosenauerstraße 26, wegen Weitergewährung von Vorschüssen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz 1985 infolge Revisionsrekurses des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz gegen den Beschluß des Landesgerichtes Linz als Rekursgericht vom 19. März 1990, GZ 18 R 154/90-17, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Linz vom 21.Februar 1990, GZ 4 P 362/87-13, bestätigt wurde, folgenden
Beschluß
gefaßt:
...
... mit dem Abänderungsantrag im Sinne einer Abweisung des Weitergewährungsantrages an. Rechtl... dargelegten Zweck der Institution, nur die Einbringlichmachung eines konkreten geset...
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Helmut E*****, vertreten durch Dr. Bernhard Krause, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei S***** Zeitung GmbH, *****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung, Veröffentlichung und Widerrufs ehrenrühriger Behauptungen sowie Feststellung, über den Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 11. Oktober 2002, GZ 1 R 150/02i-10, mit dem der Beschluss (die einstweilige V...
...Der Antrag des Klägers auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhaltes, zur Sicheru... der Bank ***** AG *****, Präsident des Verbandes Österreichischer Banken und Bankier... einer sozialdemokratisch orientierten Institution mehrere Millionen Euro zusätzlich zu seinem Gehal...
-
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter, Dr. Schalich, Dr. Tittel und Dr. Huber als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen Dominik W*****, und Michele W*****, infolge Revisionsrekurses des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz gegen den Beschluß des Landesgerichtes Linz als Rekursgericht vom 2. April 1998, GZ 14 R 149/98z-43, womit infolge Rekurses des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz der Beschluß des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 23. Jänner 1998, GZ 14 P 3145/95y-35, bestätigt wurde, folgenden
Beschluß
gefaßt:
... je binnen 14 Tagen, wobei es vom Vorliegen einer Lebensgemeinschaft der Eltern der beiden Minderjä...Sinn und Zweck der Institution der Vorschußgewährung ist aber gerade, Minderjä...
-
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Z*** "S***" Gesellschaft mbH & Co KG, Wien 6., Webgasse 43, vertreten durch Dr. Gerhard Daxböck, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei W*** T***, Wien 1., Nibelungengasse 3, vertreten durch Dr. Walter Prunbauer, Dr. Friedrich Prunbauer und Dr. Marcella Prunbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert S 300.000), infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 6.Juli 1987, GZ 4 R 85/87-25, womit infolge ...
..., daß der Beklagte die Nennungen einer dritten Zeitung, nämlich dem "S*** F***", bekannt...Die gleiche Zusicherung machte der Präsident des beklagten Vereins, Dr. Herbert P***, gegenübe... Unterrichtung durch jedwede Institution (z.B. eine politische Partei) hätte, sofern diese...