Recht auf korperliche Unversehrtheit

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224 Dokumente Für Recht auf korperliche Unversehrtheit
  • ...Norm. ABGB §16;. MRK Art2;. Rechtssatz. Dem Recht auf körperliche Unversehrtheit widersp...

  • ...Norm. EO  §382 I; ABGB  §16. Rechtssatz. § 16 ABGB ist eine Zentralnorm der Rechtsordnung...Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist fraglos ein Persönlichkeitsrec...

  • Strafprozessreformgesetz

    ...§ 6 Rechtliches Gehör. § 7 Recht auf Verteidigung. § 8 ..., Durchsuchung von Personen, körperliche Untersuchung und molekulargenetische Untersuchung.... Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit Dritter verbunden ist, oder 2. ander...

  • ... der Privatsphäre vom Recht auf körperliche Unversehrtheit. (T4). Rechtssatznummer. RS0121886...

  • ... ihrem absolut geschützten Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt und als unmittelbar...

  • ...-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache 1.) der klagenden Partei Ing. Peter T*****, 2.) de... Partei auf Erhaltung ihrer körperlichen Integrität wird dem Gegner der gefährdeten Parte... das Recht auf körperliche Unversehrtheit einen derartigen Unterlassungsanspruch begründe. ...

  • Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Mag. R*****, und 2. Dr. C*****, vertreten durch Mag. Andreas Fritz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen EUR 54.269,45 sA und Feststellung (Streitwert EUR 5.000), infolge Revision der zweitklagenden Partei (Revisionsinteresse EUR 7.500) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 16. Jänner 2007, GZ 14 R 156/06y-11, mit dem das Teilurteil des Landesgericht...

    ... ihrem absolut geschützten Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt worden und damit als unmit...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Maximilan M*****, vertreten durch den Vater Horst M*****, dieser vertreten durch Dr. Stephan Duschel, Rechtsanwalt in Wien, wegen pflegschaftsbehördlicher Genehmigung einer Klage, infolge Revisionsrekurses des Minderjährigen gegen den Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Rekursgericht vom 16. Dezember 2002, GZ 16 R 413/02b-7, womit infolge Rekurses des Minderjährigen der Beschluss des Bezirksgerichtes Mödling vom 11. November 2002, GZ 13 P 143/02z-3, bestätigt wurde, folgenden                      ...

    ... seien Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Gesundheit und Unversehrtheit zu ve...

  • Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kodek,  Dr.Niederreiter, Dr.Redl und Dr.Griß als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Walter H*****, 2. Herbert W*****, beide vertreten durch Dr.Benno Wageneder, Rechtsanwalt in Ried im Innkreis, wider die beklagten Parteien 1. Johann S*****, 2. S***** Gesellschaft mbH & Co KG, beide *****, beide vertreten durch Dr.Johann Kahrer, Rechtsanwalt in Ried im Innkreis, wegen Unterlassung, Widerruf, Urteilsveröffentlichung und S 15.000 sA (Streitwert im Provisorialverfahren S 30.000), infolge Revisionsrekurses des Erstbeklagten gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz als Rekursgericht vom 14....

    ... verletzten nicht nur die körperliche Integrität der Kläger, sondern auch ihr Grundrec..., auf körperliche und geistige Unversehrtheit, auf Freiheit und Achtung seiner Ehre. Daraus erge...

  • Der Oberste Gerichtshof hat am 19. April 2006 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schmucker als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Danek, Hon. Prof. Dr. Kirchbacher, Dr. Schwab und Mag. Lendl als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Hennrich als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Giorgio L***** wegen des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB und weiterer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 3. November 2005, GZ 27 Hv 88/05k-67, sowie über dessen Beschwerde gegen den Beschluss gemäß § 494a StPO nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefass...

    ... die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last. Text. Gründe:. Giorgi L***** wurde mit ... über seinen Körper (Recht auf körperliche Unversehrtheit, Art 8 MRK) berechtigt, seine Zusti...



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